Gebührenanpassung in der Abfallwirtschaft zum 01.01.2025
Aufgrund von enormen Kostensteigerungen im Bereich der Abfallentsorgung müssen zum
01. Januar 2025 die Abfallgebühren für Restabfall angepasst werden: von aktuell 13 Cent auf 17,29 Cent je Volumenliter Restabfall. Das bedeutet, dass die Abfallgebühr pro Person ab dem 01.01.2025 von 46,80 auf 62,24 Euro pro Jahr ansteigen wird. Die vorhandene Entsorgungsstruktur im Landkreis und das Mindestentleerungsvolumen von 30 Liter je Person und Monat bleiben dabei unverändert.
Im Wesentlichen resultieren die Veränderungen aus der Kostenerhöhung für die Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll beim Zweckverband Abfallwirtschaft Nordthüringen (ZAN) sowie den Kosten des Anschlusses und der Ausstattung der neuen Gemeinden im Landkreis Eichsfeld. Hinzu kommen allgemeine Kostensteigerungen für Leistungen, die die EW Entsorgung GmbH erbringt, insbesondere die CO2-Abgabe. Verbunden mit den geringeren Verwertungserlösen für Altpapier (bis zu -66 % der Vorjahre) waren die bisherigen Gebühren nicht mehr kostendeckend. Der Gebührenanpassung liegt eine Kalkulation der Dresdner Unternehmensberatung GmbH ECONUM zugrunde.
Es ist hervorzuheben, dass der Service im Bereich der Abfallentsorgung, insbesondere die angebotenen Leistungen der EW Entsorgung GmbH den Bürgern des Landkreises auch weiterhin uneingeschränkt und in gewohntem Umfang zur Verfügung stehen. Dies beinhaltet u. a.:
- die 14-tägige Einsammlung von Restmüll,
- die Abholung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten einmal im Jahr,
- die Benutzung der 20 Grünschnittannahmestellen sowie
- der über 210 öffentlich aufgestellten Küchenabfallbehälter,
- die 4-wöchentliche Einsammlung von Altpapier sowie
- die 2-mal jährlich stattfindende Schadstoffkleinmengensammlung.
Sowohl die Kalkulation als auch die neue Abfallgebührensatzung wurden vom Landesverwaltungsamt vorab geprüft und zum Beschluss freigegeben. Der Kreistag des Landkreises Eichsfeld hat die neue Abfallgebührensatzung in seiner Sitzung vom 11.12.2024 beschlossen.