Öffentliche Auslegung Fachplan für Familienförderung

Der Fachplan für Familienförderung ist die zweite Fortschreibung des Integrierten fachspezifischen Sozialplan für den Zeitraum 2025 – 2027. Er bildet die Grundlage für die Bemühungen des Landkreises um eine ganzheitliche und nachhaltige soziale Entwicklung durch die Förderung von Maßnahmen und Angeboten für Familien im Rahmen des Thüringer Landesprogrammes Solidarisches Zusammenleben der Generationen.

Dem Thüringer Gesetz zur Sicherung der Familienförderung entsprechend gestaltet der Landkreis Eichsfeld eine bedarfsgerechte Sozial- und Bildungsinfrastruktur für die vielfältigen Familienformen. Die dem zugrundeliegenden Prozessschritte einer integrierten Sozialplanung - wie der datenbasierten Erfassung der sozialen Lage im Landkreis, der Beteiligung relevanter Akteure aus Trägerlandschaft, Verwaltung und Kommunalpolitik, sowie abgeleitete Zielbildung und Maßnahmeplanung – sind in diesem Fachplan abgebildet.

Der Entwurf mit den erarbeiteten Ergebnissen kann vor der der Votierung durch den Jugendhilfeausschuss am 18.02.2025, durch den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Schule, Sport und Kultur am 20.02.2025 und der Beschlussfassung durch den Kreistag des Landkreises Eichsfeld am 12.03.2025 eingesehen werden. Es wird Gelegenheit gegeben, Anregungen und Hinweise aufnehmen zu lassen.

Der Fachplan für Familienförderung wird öffentlich ausgelegt im:

Landratsamt des Landkreises Eichsfeld - Jugendamt -

Bahnhofstraße 5 c in Heilbad Heiligenstadt - Büro 04-02

Kontakt: 03606 650-5101

vom 13.01.2025 bis 27.01.2025

Mo – Mi von jeweils 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Do 08:30 – 17:00, Fr 08:30 – 12:00

und wird nachfolgend als Onlinedokument zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.

Bis einschließlich 27.01.2025 besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen bzw. Änderungen zum ausgelegten Entwurf per E-Mail (jugendamt@kreis-eic.de) einzureichen (Betreff: Entwurf Fachplan für Familienförderung im Landkreis Eichsfeld 2025-2027).

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