Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 01

Herausgeber: Landkreis Eichsfeld

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld/Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050 / -1051 / -1052 / -1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.

Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)

Inhaltsübersicht

Inhalt

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

Öffentliche Auslegung „Fachplan für Familienförderung im Landkreis Eichsfeld 2025 – 2027“

Der Fachplan für Familienförderung ist die zweite Fortschreibung des Integrierten fachspezifischen Sozialplan für den Zeitraum 2025 – 2027. Er bildet die Grundlage für die Bemühungen des Landkreises um eine ganzheitliche und nachhaltige soziale Entwicklung durch die Förderung von Maßnahmen und Angeboten für Familien im Rahmen des Thüringer Landesprogrammes Solidarisches Zusammenleben der Generationen.

Dem Thüringer Gesetz zur Sicherung der Familienförderung entsprechend gestaltet der Landkreis Eichsfeld eine bedarfsgerechte Sozial- und Bildungsinfrastruktur für die vielfältigen Familienformen. Die dem zugrundeliegenden Prozessschritte einer integrierten Sozialplanung - wie der datenbasierten Erfassung der sozialen Lage im Landkreis, der Beteiligung relevanter Akteure aus Trägerlandschaft, Verwaltung und Kommunalpolitik, sowie abgeleitete Zielbildung und Maßnahmeplanung – sind in diesem Fachplan abgebildet.

Der Entwurf mit den erarbeiteten Ergebnissen kann vor der der Votierung durch den Jugendhilfeausschuss am 18.02.2025, durch den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Schule, Sport und Kultur am 20.02.2025 und der Beschlussfassung durch den Kreistag des Landkreises Eichsfeld am 12.03.2025 eingesehen werden. Es wird Gelegenheit gegeben, Anregungen und Hinweise aufnehmen zu lassen.

Der Fachplan für Familienförderung wird öffentlich ausgelegt im:

Landratsamt des Landkreises Eichsfeld - Jugendamt -
Bahnhofstraße 5 c in Heilbad Heiligenstadt - Büro 04-02

Kontakt: 03606 650-5101

vom 13.01.2025 bis 27.01.2025

Mo – Mi von jeweils 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Do 08:30 – 17:00, Fr 08:30 – 12:00

und wird auf der Internetseite des Landreises Eichsfeld

(https://www.kreis-eic.de/aktuelles/aktuelle-meldungen) als Onlinedokument zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.

Bis einschließlich 27.01.2025 besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen bzw. Änderungen zum ausgelegten Entwurf per E-Mail (jugendamt@kreis-eic.de) einzureichen (Betreff: Entwurf Fachplan für Familienförderung im Landkreis Eichsfeld 2025-2027).

Öffentliche Stellenausschreibung

Sachbearbeiter Allgemeiner Beratungs- und Sozialer Dienst (m/w/d) im Sozialamt

Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sachbearbeiter Allgemeiner Beratungs- und Sozialer Dienst (m/w/d)

in Teilzeitbeschäftigung mit 75 v. H. (29,25 WoStd.) im Sozialamt unbefristet zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:

  • Vollumfängliche Sozial- und Lebensberatung in den Bereichen des SGB I-XII (§§ 12, 32 und 34 SGB IX)
  • Durchführung von Hausbesuchen
  • Umsetzung des SGB IX Teil 2 (Eingliederungshilfe)
  • Teilnahme an Zusammenkünften der Steuerungsgruppen und Arbeitskreise, Organisation und Leitung der regionalen Steuerungsgruppe ITP

Ihr Profil:

Sie (m/w/d) verfügen über:

  • ein abgeschlossenes Studium als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung oder ein vergleichbares Studium, empfehlenswert pädagogische und psychologische Grundkenntnisse
  • anwendungssichere EDV-Kenntnisse (MS Office) und die Bereitschaft zur Teilnahme an Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen (Soziales, EDV-Fachanwendungen) werden erwartet
  • strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise auch unter Termindruck
  • engagierte, belastbare und flexibel einsetzbare Persönlichkeit mit hoher Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeiten zum abstrakten und analytischen Denken
  • ein hohes Maß an Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten wird vorausgesetzt
  • wünschenswert ist eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
  • Verfügbarkeit und Bereitschaft zur Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges

Wir bieten:

  • tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe S 12 TVöD
  • Möglichkeit der Vereinbarung von mobiler Arbeit (Homeoffice)
  • 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • tarifliche Jahressonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
  • monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag
  • Möglichkeit der Nutzung des TV-Fahrradleasings

Falls Sie den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite) bis zum 19.01.2025 (Bewerbungseingang) an den Landkreis Eichsfeld. Bewerbungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage:

https://www.kreis-eic.de/datenschutzerklaerung/fachaemter

Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen

Landratsamt Nordhausen, Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 188, (Eichsfeld – Nord-hausen – Kyffhäuserkreis), Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen

Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 188 (Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis) – Betrifft: Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

I. Kreiswahlvorschläge

1. Wahlvorschlagsrecht

Kreiswahlvorschläge können gemäß § 18 Abs. 1 BWG von Parteien und von Wahlberechtigten (andere Kreiswahlvorschläge) eingereicht werden.

Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können gemäß § 18 Abs. 2 BWG als solche einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 07.01.2025, bis 18:00 Uhr, der Bundeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft fest-gestellt hat. Die Anzeige muss den satzungsmäßigen Namen der Partei enthalten. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Bundesvorstandes sind der Anzeige beizufügen. Die Anzeige muss von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag mit einem Bewerber ein-reichen. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden.

Andere Kreiswahlvorschläge können - ohne vorherige Anmeldung beim Bundeswahlleiter - direkt beim Kreiswahlleiter eingereicht werden.

2. Einreichen von Kreiswahlvorschlägen

Kreiswahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am 20.01.2025 bis 18.00 Uhr, schriftlich beim Kreiswahlleiter einzureichen. Sie sollen nach dem Muster der Anlage 13 zur BWO eingereicht werden und müssen enthalten:

a) Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers,

b) den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort.

Ferner sollen Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Vertrauens-person und ihres Stellvertreters angegeben sein.

Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei im Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so ist der Kreiswahlvorschlag von den Vorständen der nächstniedrigeren Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, zu unterzeichnen. Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, müssen außerdem von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Andere Kreiswahlvorschläge müssen ebenfalls von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wobei die ersten drei Unterzeichner des Wahlvorschlags ihre Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten haben.

Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften, sofern sie nicht auf dem Wahlvorschlag selbst zu leisten sind, auf amtlichen Formblättern, die vom Kreiswahlleiter auf Anforderung kostenfrei geliefert werden, zu erbringen. Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlags sind außerdem bei Parteien deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 21 BWG zu bestätigen (Anlage 17 der BWO).

Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt (Anlage 14 der BWO) persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners anzugeben.

Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt oder gesondert eine Bescheinigung der Gemeindebehörde, bei der der Unterzeichner im Wählerverzeichnis eingetragen ist, beizufügen, dass er im Wahlkreis wahlberechtigt ist. Gesonderte Wahlrechtsbescheinigungen sind vom Träger des Wahlvorschlags bei Einreichung des Kreiswahlvorschlags mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Die Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner müssen bei Einreichung des Kreiswahlvorschlags vorliegen; sie können nach Ende der Einreichungsfrist grundsätzlich nicht nachgereicht werden.

3. Anlagen zum Kreiswahlvorschlag

Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen:

a) die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat und die Versicherung an Eides statt keiner anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei anzugehören (Anlage 15 der BWO),

b) die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist (Anlage 16 der BWO),

c) bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung (Anlage 17 der BWO), in der der Bewerber aufgestellt worden ist, mit den nach § 21 Abs. 6 BWG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt (Anlage 18 der BWO),

d) sofern erforderlich (vgl. Ziffer 2), mindestens 200 Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner (Anlage 14 der BWO).

Die Vordrucke für den Kreiswahlvorschlag und ihre Anlagen werden auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert.

II. Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen für die Durchführung der Bundestagswahl 2025 sind:

-   das Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. März 2024 (BGBl. 2024 I S. 91),

-   die Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 283.

III. Anschriften des Landes- und des Bundeswahlleiters

Die Anschriften des Landeswahlleiters Thüringen lauten:

Der Landeswahlleiter Thüringen
Europaplatz 3
99091 Erfurt

Der Landeswahlleiter Thüringen
Postfach 90 01 63
99104 Erfurt

Telefonnummer: 0361 / 57331 9120

Telefax: 0361 / 57331 9691

Internet: www.wahlen.thueringen.de

Die Anschrift der Bundeswahlleiterin lautet:

Die Bundeswahlleiterin
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden

Telefonnummer: 0611 / 75 4863

Telefax: 0611 / 72 3964

Internet: www.bundeswahlleiterin.de

IV. Anschrift des Kreiswahlleiters

Die Anschrift des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 188 lautet:

Landratsamt Nordhausen
Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 188
(Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis)
Herr Michael Beckmann
Grimmelallee 23
99734 Nordhausen

Telefonnummer: 03631 / 911 1020

Telefax: 03631 / 911 1048

E-Mail: wahlbuero@lrandh.thueringen.de

Nordhausen, den 03. Januar 2025

Gez. Beckmann
Kreiswahlleiter

Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 188 (Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis) – Betrifft: Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Die öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Kreiswahlvorschläge findet am

Freitag, den 24.01.2025 um 15:00 Uhr, im Landratsamt Nordhausen, Grimmelallee 23 Kleiner Plenarsaal (Raum 102)

statt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Verpflichtung der Beisitzer, der Stellvertreter und des Schriftführers des Kreiswahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit       über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen insbesondere   über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten

3. Vorlage aller eingereichten Kreiswahlvorschläge und Bericht über das Ergebnis der Vorprüfung

4. Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Kreiswahlvorschläge

5. Anfertigung der Niederschrift über die Sitzung

Die Sitzung ist zu allen Tagesordnungspunkten öffentlich.

Nordhausen, den 03. Januar 2025

gez. Beckmann
Kreiswahlleiter

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