Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 08

Herausgeber: Landkreis Eichsfeld

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Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)

Inhaltsübersicht

Teil B Veröffentlichungen sonstiger Stellen

Landratsamt Nordhausen, Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 188, (Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis), Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 188 (Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis)

Betrifft: öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im WK 188 (Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis) zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Inhalt

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landkreises Eichsfeld für das Haushaltsjahr 2025

Der Kreistag hat auf Grund des § 6 ThürKDG in der Fassung vom 19.11.2008 zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 286) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzplan

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

 

1. im Ergebnisplan

 

       der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                                     225.528.100 EUR

       der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf                        225.899.400 EUR

Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen                                      ./. 371.300 EUR

 

       der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf                                           - EUR

       der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf                          9.000 EUR

Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen                                  ./. 9.000 EUR

 

das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für

Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich und vor

Veränderung der Rücklagen auf                                                                ./. 380.300 EUR

       die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem

       kommunalen Finanzausgleich auf                                                                     - EUR

       die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem

       kommunalen Finanzausgleich auf                                                                     - EUR

       die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf                                                    - EUR

       die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf                                                 - EUR

die Einstellung in die zweckgebundene Kapitalrücklage auf                                   - EUR

die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage auf                      494.500 EUR

       die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage auf                                 - EUR

       die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf                             - EUR

das Jahresergebnis auf                                                                                114.200 EUR

 

 

 

2. im Finanzplan

 

       der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf                          220.468.300 EUR

       der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf                         219.230.200 EUR

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen                                             1.238.100 EUR

 

       der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf                                   - EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf                           9.000 EUR

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen                                        ./. 9.000 EUR

 

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen              1.229.100 EUR

 

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf              6.548.200 EUR

       der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf            13.519.200 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                          ./. 6.971.000 EUR

 

       der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                        - EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf          1.460.700 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                       ./. 1.460.700 EUR

 

       der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern,

       fremden Finanzmitteln auf                                                                    319.500 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern,

fremden Finanzmitteln auf                                                                    319.500 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden

Finanzmitteln                                                                                                      0 EUR

 

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf                                            227.016.500 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf                                           234.219.100 EUR

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr                            ./. 7.202.600 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite

 

Investitionskredite werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.540.100 EUR  festgesetzt.

 

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Der Höchstbetrag  der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 15.000 .000 EUR

 

 

 

§ 5

Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen

 

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.

Der Höchstbetrag  der Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen wird festgesetzt auf 50.000 EUR.

 

§ 6

Kreisumlage

 

Der Umlagesatz der Kreisumlage wird festgesetzt auf 37,9 v.H. der auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Eichsfeld entfallenden Umlagegrundlagen nach den §§ 25 und 26 des Thüringer Finanzausgleichgesetzes (ThürFAG). Das Kreisumlagesoll beträgt 49.929.900 EUR.

 

 

§ 7

Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 743,7889 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8

Eigenkapital

 

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum

31.12. des Haushaltsvorvorjahres                                      84.515.447  

31.12. des Haushaltsvorjahres                                                                 84.190.182 EUR

31.12. des Haushaltsjahres                                                                     83.789.816 EUR

 

§ 9

Inkrafttreten

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

 

 

Heilbad Heiligenstadt, den 19.02.2025

 

Landkreis Eichsfeld

 

(Siegel)

 

Dr. Marion Frant

Landrätin

II.

Mit dem Beschluss vom 11.12.2024 (Drs.-Nr. 24/138) hat der Kreistag des Landkreises Eichsfeld die Haus­haltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 18.02.2025, Az.: 5090-240-1512/214 festgestellt, dass die vorgelegte Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Dies gilt sowohl für den Haushalt des Landkreises selbst, als auch für den als Sondervermögen geführten Haushalt des Eigenbetriebs „Eichsfelder Kulturbetriebe“.

Die vorzeitige Bekanntmachung gemäß §§ 8 Abs. 3 ThürKDG i. V. m. 21 Abs. 3 ThürKO der Haushaltssatzung 2025 wird ausdrücklich zugelassen.

 

III.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 21.02.2025 bis einschließlich 07.03.2025 öffentlich im Landratsamt des Landkreises Eichsfeld, Haus II, Göttinger Straße 5, Zimmer 212, 37308 Heilbad Heiligenstadt während der allgemeinen Geschäftsstunden aus.

Der Haushaltsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Geschäftsstunden unter der vorstehenden Anschrift eingesehen werden.

Eine Veröffentlichung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans erfolgt zusätzlich im Internet unter: www.kreis-eic.de im Menü Kreistag/Kreisrecht.

 

Heilbad Heiligenstadt, den 19.02.2025

Landkreis Eichsfeld

 

Dr. Marion Frant

Landrätin

7. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am 26.02.2025

Die 7. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld findet am

 

Mittwoch, den 26.02.2025 um 14:00 Uhr

 

im Kreistagssaal des Landkreises Eichsfeld, Göttinger Straße 5 in Heilbad Heiligenstadt statt.

 

Öffentlicher Teil

 

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

  1. Festlegung der Tagesordnung

 

  1. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 6. Sitzung des Kreisausschusses am 29.01.2025

 

  1. Mitteilungen und Anfragen

 

Nicht öffentlicher Teil

 

Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen

Landratsamt Nordhausen, Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 188, (Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis), Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 188 (Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis)

Betrifft: öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im WK 188 (Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis) zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Die öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses findet am

 

Freitag, 28.02.2025 um 13:00 Uhr im Landratsamt Nordhausen, Grimmelallee 23 Großer Plenarsaal (Raum 118).

 

statt.

 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Verpflichtung der Beisitzer, der Stellvertreter und des Schriftführers des Kreiswahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen (soweit nicht bereits über eine abgegebene Verpflichtungserklärung erfolgt)
  3. Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis 188 (Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis)
  4. Anfertigung der Niederschrift über die Sitzung

 

Die Sitzung ist zu allen Tagesordnungspunkten öffentlich.

 

Nordhausen, den 17.02.2025

 

gez. Beckmann

Kreiswahlleiter

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