Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 08
Herausgeber: Landkreis Eichsfeld
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Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)
Inhaltsübersicht
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landkreises Eichsfeld für das Haushaltsjahr 2025
7. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am 26.02.2025
Teil B Veröffentlichungen sonstiger Stellen
Landratsamt Nordhausen, Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 188, (Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis), Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 188 (Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis)
Betrifft: öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im WK 188 (Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis) zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Inhalt
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landkreises Eichsfeld für das Haushaltsjahr 2025
Der Kreistag hat auf Grund des § 6 ThürKDG in der Fassung vom 19.11.2008 zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 286) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzplan
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
1. im Ergebnisplan
der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 225.528.100 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 225.899.400 EUR
Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen ./. 371.300 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf - EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 9.000 EUR
Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen ./. 9.000 EUR
das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für
Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich und vor
Veränderung der Rücklagen auf ./. 380.300 EUR
die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem
kommunalen Finanzausgleich auf - EUR
die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem
kommunalen Finanzausgleich auf - EUR
die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf - EUR
die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf - EUR
die Einstellung in die zweckgebundene Kapitalrücklage auf - EUR
die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage auf 494.500 EUR
die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage auf - EUR
die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf - EUR
das Jahresergebnis auf 114.200 EUR
2. im Finanzplan
der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf 220.468.300 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf 219.230.200 EUR
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 1.238.100 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf - EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf 9.000 EUR
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ./. 9.000 EUR
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 1.229.100 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.548.200 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 13.519.200 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ./. 6.971.000 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.460.700 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ./. 1.460.700 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern,
fremden Finanzmitteln auf 319.500 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern,
fremden Finanzmitteln auf 319.500 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden
Finanzmitteln 0 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 227.016.500 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 234.219.100 EUR
Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr ./. 7.202.600 EUR
festgesetzt.
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite
Investitionskredite werden nicht festgesetzt.
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.540.100 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 15.000 .000 EUR
§ 5
Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen wird festgesetzt auf 50.000 EUR.
§ 6
Kreisumlage
Der Umlagesatz der Kreisumlage wird festgesetzt auf 37,9 v.H. der auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Eichsfeld entfallenden Umlagegrundlagen nach den §§ 25 und 26 des Thüringer Finanzausgleichgesetzes (ThürFAG). Das Kreisumlagesoll beträgt 49.929.900 EUR.
§ 7
Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 743,7889 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8
Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum
31.12. des Haushaltsvorvorjahres 84.515.447
31.12. des Haushaltsvorjahres 84.190.182 EUR
31.12. des Haushaltsjahres 83.789.816 EUR
§ 9
Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Heilbad Heiligenstadt, den 19.02.2025
Landkreis Eichsfeld
(Siegel)
Dr. Marion Frant
Landrätin
II.
Mit dem Beschluss vom 11.12.2024 (Drs.-Nr. 24/138) hat der Kreistag des Landkreises Eichsfeld die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 18.02.2025, Az.: 5090-240-1512/214 festgestellt, dass die vorgelegte Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Dies gilt sowohl für den Haushalt des Landkreises selbst, als auch für den als Sondervermögen geführten Haushalt des Eigenbetriebs „Eichsfelder Kulturbetriebe“.
Die vorzeitige Bekanntmachung gemäß §§ 8 Abs. 3 ThürKDG i. V. m. 21 Abs. 3 ThürKO der Haushaltssatzung 2025 wird ausdrücklich zugelassen.
III.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 21.02.2025 bis einschließlich 07.03.2025 öffentlich im Landratsamt des Landkreises Eichsfeld, Haus II, Göttinger Straße 5, Zimmer 212, 37308 Heilbad Heiligenstadt während der allgemeinen Geschäftsstunden aus.
Der Haushaltsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Geschäftsstunden unter der vorstehenden Anschrift eingesehen werden.
Eine Veröffentlichung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans erfolgt zusätzlich im Internet unter: www.kreis-eic.de im Menü Kreistag/Kreisrecht.
Heilbad Heiligenstadt, den 19.02.2025
Landkreis Eichsfeld
Dr. Marion Frant
Landrätin
7. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am 26.02.2025
Die 7. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld findet am
Mittwoch, den 26.02.2025 um 14:00 Uhr
im Kreistagssaal des Landkreises Eichsfeld, Göttinger Straße 5 in Heilbad Heiligenstadt statt.
Öffentlicher Teil
- Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Festlegung der Tagesordnung
- Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 6. Sitzung des Kreisausschusses am 29.01.2025
- Mitteilungen und Anfragen
Nicht öffentlicher Teil
Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen
Landratsamt Nordhausen, Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 188, (Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis), Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 188 (Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis)
Betrifft: öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im WK 188 (Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis) zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Die öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses findet am
Freitag, 28.02.2025 um 13:00 Uhr im Landratsamt Nordhausen, Grimmelallee 23 Großer Plenarsaal (Raum 118).
statt.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Verpflichtung der Beisitzer, der Stellvertreter und des Schriftführers des Kreiswahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen (soweit nicht bereits über eine abgegebene Verpflichtungserklärung erfolgt)
- Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis 188 (Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis)
- Anfertigung der Niederschrift über die Sitzung
Die Sitzung ist zu allen Tagesordnungspunkten öffentlich.
Nordhausen, den 17.02.2025
gez. Beckmann
Kreiswahlleiter