Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 51
Herausgeber: Landkreis Eichsfeld
Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld/Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050 / -1051 / -1052 / -1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.
Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)
Inhaltsübersicht
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
Öffentliche Zustellung gemäß § 15 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 (GVBl. S. 24) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131)
- Herr Werner Pfohl (Bescheid)
Öffentliche Zustellung gemäß § 15 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 (GVBl. S. 24) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131)
- Herr Werner Pfohl (Anhörungsschreiben)
Öffentliche Zustellung gemäß § 15 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 (GVBl. S. 24) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131)
- Herr Olaf Schweizer und Frau Anita Schweizer
3. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am 16.10.2024
Teil B Veröffentlichungen sonstiger Stellen
Inhalt
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
Öffentliche Zustellung gemäß § 15 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 (GVBl. S. 24) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131)
Der Landkreis Eichsfeld, Bauaufsichtsamt hat gegen
zuletzt wohnhaft: Weserstraße 49,37081 Göttingen
am Dienstag, 1. Oktober 2024 einen Bescheid erlassen.
Aktenzeichen: 2023-631000246
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird hiermit bekanntgegeben, dass der Bescheid beim Landkreis Eichsfeld, Bauaufsichtsbehörde, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Leinegasse 11, Zimmer 119 hinterlegt ist.
Herr Werner Pfohl wird hiermit aufgefordert, den Bescheid selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in Empfang zu nehmen.
Der Bescheid gilt gemäß § 15 Thüringer Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs zwei Wochen verstrichen sind. Durch diese Verfügung werden ab diesem Zeitpunkt Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Heilbad Heiligenstadt, den 01.10.2024
Landkreis Eichsfeld
Im Auftrag
Ch. Wagner
Amtsleiterin
Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.
Öffentliche Zustellung gemäß § 15 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 (GVBl. S. 24) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131)
Der Landkreis Eichsfeld, Bauaufsichtsamt hat gegen
zuletzt wohnhaft: Weserstraße 49, 37081 Göttingen
am Dienstag, 1. Oktober 2024 ein Anhörungsverfahren eingeleitet.
Aktenzeichen: 63.52101.001/2023-631000246
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird hiermit bekanntgegeben, dass die Anhörung beim Landkreis Eichsfeld, Bauaufsichtsamt, SG 63.1, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Leinegasse 11, Zimmer 119 hinterlegt ist.
Herr Werner Pfohl wird hiermit aufgefordert, das Anhörungsschreiben selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in Empfang zu nehmen.
Das Anhörungsschreiben gilt gemäß § 15 Thüringer Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz als zugegangen, wenn seit dem Tag des Aushangs zwei Wochen verstrichen sind.
Heilbad Heiligenstadt, den 01.10.2024
Landkreis Eichsfeld
Im Auftrag
Ch. Wagner
Amtsleiterin
Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.
Öffentliche Zustellung gemäß § 15 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 (GVBl. S. 24) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131)
Der Landkreis Eichsfeld, Umweltamt hat gegen
Herr Olaf Schweizer und Frau Anita Schweizer
aktuelle Anschrift/zuletzt wohnhaft: Oberer Heiligenhof 6, 37345 Sonnenstein, Stöckey
am Freitag, 5. Juli 2024 einen Bescheid erlassen.
Nach Amtsermittlungen sind die Eheleute Schweizer am 04.07.2024 ins Ausland verzogen, Anschrift unbekannt. Die vorgenannten Personen sind postalisch nicht zu erreichen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird hiermit bekanntgegeben, dass der Bescheid beim Landkreis Eichsfeld, Umweltamt, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Leinegasse 11, Zimmer 314 hinterlegt ist.
Herr Olaf Schweizer und Frau Anita Schweizer wird hiermit aufgefordert, den Bescheid selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in Empfang zu nehmen.
Der Bescheid gilt gemäß § 15 Thüringer Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs zwei Wochen verstrichen sind. Durch diese Verfügung werden ab diesem Zeitpunkt Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Heilbad Heiligenstadt, den 02.10.2024
Landkreis Eichsfeld Abnahme:
im Auftrag
Hübenthal
Amtsleiter
Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.
3. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am 16.10.2024
Die 3. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld findet am
Mittwoch, den 16.10.2024 um 14:00 Uhr
im Kreistagssaal des Landkreises Eichsfeld, Göttinger Straße 5, Heilbad Heiligenstadt statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Festlegung der Tagesordnung
3. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 1. Sitzung des Kreisausschusses am 07.08.2024
4. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 2. Sitzung des Kreisausschusses am 11.09.2024
5. Änderung der Hauptsatzung - § 14 Einwohnerfragestunde
6. Mitteilungen und Anfragen
Nicht öffentlicher Teil
Heilbad Heiligenstadt, 07.10.2024
Die Landrätin