Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 53
Herausgeber: Landkreis Eichsfeld
Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld/Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050 / -1051 / -1052 / -1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.
Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)
Inhaltsübersicht
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung nach § 40 I 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), §§ 37, 65 I 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X), § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Teil B Veröffentlichungen sonstiger Stellen
Inhalt
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung nach § 40 I 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), §§ 37, 65 I 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X), § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Der Landkreis Eichsfeld, Jobcenter hat gegen
zuletzt wohnhaft:
An der Liebestatt 8 37355 Niederorschel
am 01.08.2024 einen Bescheid erlassen.
Aktenzeichen: 9020/238958/L2W22
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird hiermit bekanntgegeben, dass der Bescheid beim Landkreis Eichsfeld, Jobcenter, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Leinegasse 8 hinterlegt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sind ergebnislos verlaufen.
Tetiana Aleksieieva wird hiermit aufgefordert, den Bescheid selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in Empfang zu nehmen.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs zwei Wochen verstrichen sind. Durch diese Verfügung werden ab diesem Zeitpunkt Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Heilbad Heiligenstadt, den 19.08.2024
Landkreis Eichsfeld
im Auftrag
Richter
Amtsleiterin
Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung nach § 40 I 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), §§ 37, 65 I 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X), § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Der Landkreis Eichsfeld, Jobcenter hat gegen
zuletzt wohnhaft:
Dingelstädter Straße 55 37308 Heilbad Heiligenstadt
am 14.08.2024 einen Bescheid erlassen.
Aktenzeichen: 9050/242007/L5H54
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird hiermit bekanntgegeben, dass der Bescheid beim Landkreis Eichsfeld, Jobcenter, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Leinegasse 8 hinterlegt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sind ergebnislos verlaufen.
Borbala Herech wird hiermit aufgefordert, den Bescheid selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in Empfang zu nehmen.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs zwei Wochen verstrichen sind. Durch diese Verfügung werden ab diesem Zeitpunkt Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Heilbad Heiligenstadt, den 21.08.2024
Landkreis Eichsfeld
im Auftrag
Richter
Amtsleiterin
Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung nach § 40 I 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), §§ 37, 65 I 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X), § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Der Landkreis Eichsfeld, Jobcenter hat gegen
zuletzt wohnhaft:
von-Hagen-Str. 22 37351 Dingelstädt
am 29.08.2024 einen Bescheid erlassen.
Aktenzeichen: 9010/265706/L6W64
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird hiermit bekanntgegeben, dass der Bescheid beim Landkreis Eichsfeld, Jobcenter, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Leinegasse 8 hinterlegt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sind ergebnislos verlaufen.
Vasyl Shomovk wird hiermit aufgefordert, den Bescheid selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in Empfang zu nehmen.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs zwei Wochen verstrichen sind. Durch diese Verfügung werden ab diesem Zeitpunkt Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Heilbad Heiligenstadt, den 02.09.2024
Landkreis Eichsfeld
im Auftrag
Richter
Amtsleiterin
Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung nach § 40 I 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), §§ 37, 65 I 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X), § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Der Landkreis Eichsfeld, Jobcenter hat gegen
zuletzt wohnhaft:
Husumer Straße 16 37308 Heilbad Heiligenstadt
am 03.09.2024 einen Bescheid erlassen.
Aktenzeichen: 9040/250399/L4H43
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird hiermit bekanntgegeben, dass der Bescheid beim Landkreis Eichsfeld, Jobcenter, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Leinegasse 8 hinterlegt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sind ergebnislos verlaufen.
Aurika Mikhai wird hiermit aufgefordert, den Bescheid selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in Empfang zu nehmen.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs zwei Wochen verstrichen sind. Durch diese Verfügung werden ab diesem Zeitpunkt Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Heilbad Heiligenstadt, den 04.09.2024
Landkreis Eichsfeld
im Auftrag
Richter
Amtsleiterin
Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.