Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 58

Herausgeber: Landkreis Eichsfeld

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Inhaltsübersicht

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

-keine

Inhalt

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

- keine

Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen

Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt

1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld

Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2013 (GVBl. S. 194, 201), i. V. m. § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung vom 06.09.2014 (GVBl. S. 642) erlässt der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024:

§ 1

Es wird folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 festgesetzt:

Erfolgsplan

(Angaben in €) Erträge Aufwendungen
Bereich Wasserversorgung    
von 5.010.000,00 5.010.000,00
erhöht um 0,00 0,00
vermindert um 0,00 0,00
festgesetzt auf 5.010.000,00 5.010.000,00
Bereich Abwasserentsorgung    
von 13.090.000,00 13.090.000,00
erhöht um 0,00 0,00
vermindert um 0,00 0,00
festgesetzt auf 13.090.000,00 13.090.000,00
Gesamt    
von 18.100.000,00 18.100.000,00
erhöht um 0,00 0,00
vermindert um 0,00 0,00
festgesetzt auf 18.100.000,00 18.100.000,00

Vermögensplan

(Angaben in €) Einnahmen Ausgaben
Bereich Wasserversorgung    
von 2.075.000,00 2.075.000,00
erhöht um 206.000,00 206.000,00
vermindert um 0,00 0,00
festgesetzt auf 2.281.000,00 2.281.000,00
Bereich Abwasserentsorgung    
von 17.135.000,00 17.135.000,00
erhöht um 2.761.000,00 2.761.000,00
vermindert um 0,00 0,00
festgesetzt auf 19.896.000,00 19.896.000,00
Gesamt    
von 19.210.000,00 19.210.000,00
erhöht um 2.967.000,00 2.967.000,00
vermindert um 0,00 0,00
festgesetzt auf 22.177.000,00 22.177.000,00

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird für den

Bereich Wasserversorgung in Höhe von bisher 450.000,00 €

um 200.000,00 € erhöht

und damit auf  650.000,00 € festgesetzt

und wird für den

Bereich Abwasserentsorgung in Höhe von bisher 6.700.000,00 €

um 4.650.000,00 € erhöht

und damit auf 11.350.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird für den

Bereich Wasserversorgung in Höhe von bisher 1.435.000,00 €

um 851.000,00 € erhöht

und damit auf 2.286.000,00 € festgesetzt

und wird für den

Bereich Abwasserentsorgung in Höhe von bisher 16.564.000,00 €

um 2.957.000,00 € erhöht

und damit auf 19.521.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan bleibt

für den Bereich Wasserversorgung in Höhe von 835.000,00 € unverändert

und

für den Bereich Abwasserentsorgung in Höhe von 2.181.600,00 € unverändert.

 

Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Heilbad Heiligenstadt, 28.10.2024

Adrian Grieß
Verbandsvorsitzender

Beschluss- und Genehmigungsvermerk sowie Auslegungshinweis

1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld

1. Mit Beschluss Nr. VV 07/24 vom 17.10.2024 hat die Verbandsversammlung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit Wirtschaftsplänen und Anlagen beschlossen.

2. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Eichsfeld hat mit Bescheid vom 28.10.2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 des Zweckverbandes genehmigt.

3. Die Nachtragswirtschaftspläne 2024 liegen in der Zeit vom 05.11.2024 bis 22.11.2024

im Sitz des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Nachrichtlich liegen in dem gesamten Zeitraum der Nachtragswirtschaftspläne im Sitz der jeweiligen Verwaltungsgemeinschaft sowie zu den Sprechzeiten der Bürgermeister der zum Zweckverband gehörenden Verbandsgemeinden öffentlich aus.

Die Wirtschaftspläne können bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres im Sitz des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

Heilbad Heiligenstadt, 28.10.2024

Adrian Grieß
Verbandsvorsitzender

Preisverzeichnis des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld ab dem 01.01.2025

1. Tarifpreis für die Versorgung mit Trinkwasser

1.1 Der monatliche Grundpreis beträgt:

Qn (Nenndurchfluss) oder Q3 (Dauerdurchfluss) Grundpreis / Monat netto Grundpreis / Monat brutto
bis 2,5 m³/h 4 m³/h 15,00 € 16,05 €
bis 6,0 m³/h 10 m³/h 36,00 € 38,52 €
bis 10,0 m³/h 16 m³/h 60,00 € 64,20 €
> 10,0 m³/h >16 m³/h 85,65 € 91,65 €

1.2 Der Mengenpreis beträgt je Kubikmeter entnommenen Wassers

1,22 € netto (1,31 € brutto)

Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

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