Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 60

Herausgeber: Landkreis Eichsfeld

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld/Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050 / -1051 / -1052 / -1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.

Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)

Inhaltsübersicht

Teil B Veröffentlichungen sonstiger Stellen

Obereichsfeldischer Wasserleitungsverband, Spitzmühle 1, 37359 Großbartloff:

Einladung zur Verbandsversammlung am 26.11.2024, 19.00 Uhr in 37359 Großbartloff, Spitzmühle 1

Wasserleitungsverband „Ost-Obereichsfeld“ Helmsdorf, An der Hauptstraße 3, 37351 Dingelstädt:

Einladung zur 2. ordentlichen Verbandsversammlung der Legislaturperiode 2024 bis 2029

Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“, Niederorschel Breitenworbiser Straße 1:

35. Sitzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“, Niederorschel

Inhalt

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

Öffentliche Zustellung gemäß § 15 Thür VwZVG

Öffentliche Zustellung gemäß § 15 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 (GVBl. S. 24) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131)

Der Landkreis Eichsfeld, Bauaufsichtsamt hat gegen

Herr Werner Pfohl

aktuelle Anschrift/zuletzt wohnhaft: Weserstraße 49, 37081 Göttingen

am Donnerstag, 7. November 2024 einen Bescheid erlassen.

Aktenzeichen: 63.52101.001/2023-631000246

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird hiermit bekanntgegeben, dass der Bescheid beim Landkreis Eichsfeld, Bauaufsichtsbehörde, SG 63.1, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Leinegasse 11, Zi.: 119 hinterlegt ist.

Herr Werner Pfohl wird hiermit aufgefordert, den Bescheid selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in Empfang zu nehmen.

Der Bescheid gilt gemäß § 15 Thüringer Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs zwei Wochen verstrichen sind. Durch diese Verfügung werden ab diesem Zeitpunkt Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Heilbad Heiligenstadt, den 07.11.2024

Landkreis Eichsfeld
im Auftrag

Ch. Wagner
Amtsleiterin

Bekanntmachung der Entscheidung über den Antrag der Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG auf Erteilung eines Vorbescheids nach § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu einzelnen Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage auf dem Standort 37359 Küllstedt, Gemarkung Küllstedt, Flur 14, Flurstück 50/2

Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I 2013 S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 03. Juli 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 225), i. V. m. § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I 1992 S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 225), wird auf Antrag des Vorhabenträgers hiermit folgendes öffentlich bekannt gemacht:

Der Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1 in 01662 Meißen, wurde durch den Landkreis Eichsfeld als Untere Immissionsschutzbehörde ein Vorbescheid nach § 9 BImSchG zu einzelnen Genehmigungsvoraussetzungen zur Errichtung einer weiteren Windenergieanlage des Typs Nordex N163-6.8 (Nennleistung 6,8 MW, Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 163 m) im Windpark Büttstedt auf dem Standort 37359 Küllstedt (Außenbereich), Gemarkung Küllstedt, Flur 14, Flurstück 50/2 erteilt.

In diesem Vorbescheid 01/23 des Landkreises Eichsfeld vom 25.06.2024 (Az.: 56102.001.01/23) wird Folgendes verfügt:

Auf Antrag der Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1 in 01662 Meißen, vom 12.04.2023, Posteingang 18.04.2023 und zuletzt ergänzt am 23.01.2024, wird durch Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG i. V. m. der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBI. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) sowie der Nummer 1.6.2 (V) des Anhangs 1 zu dieser Verordnung festgestellt, dass der Errichtung und dem Betrieb der o. g. beantragten Windenergieanlage vom Typ Nordex N-163-6.8 (Nennleistung 6,8 MW, Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 163 m) im Windpark Büttstedt auf folgendem Standort:

WEA Gemarkung Flur Flurstück Ostwert (Rechtswert) Nordwert (Hochwert)
WEA 1 Küllstedt 14 50/2 32589344 5679644

1. die Belange des Immissionsschutzes hinsichtlich Schallimmissionen,

2. die Belange des Immissionsschutzes hinsichtlich Schattenwurfimmissionen sowie

3. die Belange der Bauaufsicht hinsichtlich Turbulenzintensität

nicht entgegenstehen, sofern die im Weiteren festgelegten Nebenbestimmungen beachtet werden.

Nebenbestimmungen

Zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 BImSchG sind dem Vorbescheid gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG allgemeine Auflagen sowie Auflagen zum Immissionsschutz hinsichtlich Schall-/ Schattenwurfimmissionen und zu baurechtlichen Belangen hinsichtlich der Turbulenzintensität beigefügt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt des Landkreises Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt (Postanschrift: Postfach 11 62, 37301 Heilbad Heiligenstadt) erhoben werden.

Bei schriftlichem Widerspruch ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der zuständigen Behörde eingegangen ist.

Hinweise gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG:

Der gesamte Vorbescheid einschließlich dessen Begründung kann in der Zeit vom 14.11.2024 bis einschließlich 27.11.2024

über den nachfolgenden Link: https://www.kreis-eic.de/aktuelles/aktuelle-meldungen

auf der Internetseite des Landkreises Eichsfeld unter der Rubrik Aktuelle Meldungen eingesehen werden.

Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt. Die o. g. Widerspruchsfrist beginnt somit am Tag nach der Auslegungsfrist.

Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung an bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist können der Bescheid und seine Begründung von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Umweltamt des Landkreises Eichsfeld, Leinegasse 11 in 37308 Heilbad Heiligenstadt, oder elektronisch unter E-Mail: umweltamt@kreis-eic.de angefordert werden. Die Übersendung des Bescheides erfolgt formlos und setzt keine neuen Rechtsmittelfristen in Gang.

Heilbad Heiligenstadt, den 30.10.2024

Die Landrätin

2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Schule, Sport und Kultur des Kreistages des Landkreises Eichsfeld und des Werkausschus-ses der Eichsfelder Kulturbetriebe am 21.11.2024

Die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Schule, Sport und Kultur des Kreistages des Landkreises Eichsfeld und des Werkausschusses der Eichsfelder Kulturbetriebe findet am

Donnerstag, den 21.11.2024 um 16:00 Uhr

im Kreistagssaal des Landkreises Eichsfeld, Göttinger Straße 5, Heilbad Heiligenstadt statt.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Festlegung der Tagesordnung
3. Mitteilungsvorlage Gründung Förderverein Eichsfelder Kulturhaus
4. Terminplan 2025 für die Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusses und der Fachausschüsse des Kreistages des Landkreises Eichsfeld
5. Mitteilungen und Anfragen

Nicht öffentlicher Teil

Heilbad Heiligenstadt, 08.11.2024

Die Landrätin

2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am 19.11.2024

Die 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld findet am

Dienstag, den 19.11.2024 um 15:00 Uhr

im Kreistagssaal des Landkreises Eichsfeld, Göttinger Straße 5, Heilbad Heiligenstadt statt.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Festlegung der Tagesordnung
3. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.09.2024
4. Berichte aus den AG's
4.1. Unterausschuss Schulsozialarbeit
4.2. AG Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben (LSZ)
4.3. AG Schulsozialarbeit
4.4. Netzwerk Frühe Hilfen
4.5. Heiligenstädter Arbeitskreis im Kinderschutz (HAKI)
4.6. AG Eichsfelder Kinderschutz (EIKI)
4.7. Austausch Schulpsychologischer Dienst
4.8. AK Häusliche Gewalt
4.9. AK Kindertherapeuten
4.10. AK Sucht
4.11. Kreisjugendring
5. Projekvorstellung des Kinder- und Jugendschutzdienstes "LichtBlick"
6. Richtlinie zur finanziellen Förderung von Projekten im Rahmen der Frühen Hilfen im Landkreis Eichsfeld
7. Projekte der Kinder- und Jugenderholung - Budgetüberschreitung - Mittelverschiebung
8. Förderung von Jugendhilfeprojekten
8.1. Projektförderung - Ferienfreizeit - Antrag des Vereins zur Förderung der Bergschule e. V.
8.2. Projektförderung - Ferienfreizeit - Antrag der Schönstatt Mannesjugend
8.3. Projektförderung - technische und digitale Erstausstattung des Kinder- und Jugendschutzdienstes "LichtBlick" - Antrag des SkF
8.4. Projektförderung - Ausstattung für die Abteilungen des TSV Aufbau Heiligenstadt
9. Terminplan 2025 für die Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusses und der Fachausschüsse des Kreistages des Landkreises Eichsfeld
10. Mitteilungen und Anfragen  

Nicht öffentlicher Teil

Heilbad Heiligenstadt, 08.11.2024

Die Landrätin

Amtsleiter für Öffentliche Sicherheit und Ordnung (m/w/d)

Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt zum 01.01.2025 eine Stelle als Amtsleiter für Öffentliche Sicherheit und Ordnung (m/w/d) in Vollzeitbeschäftigung (39 WoStd.) unbefristet zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:

  • Leitung des Amtes für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
    • Leitungstätigkeit
    • Personal-, Finanz- und Organisationsverantwortung
    • Sachbearbeitende Tätigkeit
    • Sachgebietsleitung Öffentliche Ordnung, Gewerbe
    • Sachgebietsleitung Straßenverkehr, Fahrerlaubnis, Zulassung

Ihr Profil:

Sie (m/w/d) verfügen über:

  • Abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung im Bereich Verwaltung (Befähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst) oder vergleichbare Qualifikation mit umfassender Verwaltungs- und Leitungserfahrung im öffentlichen Dienst, vorzugsweise im ordnungsbehördlichen Bereich
  • anwendungssichere EDV-Kenntnisse (MS Office)
  • strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise auch unter Termindruck
  • engagierte, belastbare und flexibel einsetzbare Persönlichkeit mit hoher Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeit zum abstrakten und analytischen Denken
  • ein hohes Maß an Eigeninitiative und die Fähigkeit selbständig zu arbeiten
  • eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit

Wir bieten:

  • tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 13 TVöD
  • Möglichkeit der Vereinbarung von mobiler Arbeit (Homeoffice)
  • 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • tarifliche Jahressonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
  • monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag
  • Möglichkeit der Nutzung des TV-Fahrradleasings

Falls Sie eine den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite) bis zum 17.11.2024 (Bewerbungseingang) an den Landkreis Eichsfeld. Bewerbungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage.

Heilbad Heiligenstadt, den 30. Oktober 2024

Die Landrätin

Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen

Verbandsversammlung am 26.11.2024

Die Verbandsversammlung findet am 26.11.2024 um 19:00 Uhr in der Spitzmühle 1 in37359 Großbartloff 1 statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der fristgerechten Ladung und Beschlussfähigkeit, Anfragen zur Tagesordnung, Einverständnis zur Tagesordnung
2.Genehmigung der Niederschriften vom 28.11.2023
3.Bericht der Werkleitung zum Geschäftsverlauf
4.Bericht über den geprüften Jahresabschluss 2023
5.Beratung und Beschlussfassung
5.1 Geschäfts und Lagebericht (Beschluss 01/2024)
5.2 Entlastung der Werkleitung (Beschluss 02/2024)
5.3 Finanzplan 2025 und Investitionsplan 2025 (Beschluss 03/2024)
5.4 Haushaltssatzung 2025 nebst Wirtschaftsplan 2025 (Beschluss 04/2024)
5.5 Beauftragung Prüfung Jahresabschluss 2024 (Beschluss 05/2024)
6. Anfragen, Hinweise, Meinungen

gez. König
Verbandsvorsitzender

2. ordentlichen Verbandsversammlung der Legislaturperiode 2024 bis 2029

Am Mittwoch, den 27. November 2024 findet um 10:00 Uhr im großen Sitzungssaal, Rathaus Dingelstädt, Geschwister-Scholl-Straße 28, 37351 Stadt Dingelstädt, die 2. ordentliche Verbandsversammlung des Wasserleitungsverbandes „Ost-Obereichsfeld“ Helmsdorf statt.

Tagesordnung Öffentlicher Teil:

1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Anträge und Beschlussfassung der Tagesordnung
3. Bestätigung des Protokolls der letzten ordentlichen Verbandsversammlung vom 17.09.2024
4. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2023 - Beschlussvorlage Nr. 7-2024
5. Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Werkleiters und des Verbandsvorsitzenden Beschlussvorlage Nr. 8-2024
6. Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung der Wirtschaftsprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 - Beschlussvorlage 9-2024
7. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2025 - Beschlussvorlage 10-2024
8. Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan zur Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2025 - Beschlussvorlage 11-2024
9. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Zeitverträge für Tiefbauleistungen Beschlussvorlage 12-2024
10. Bericht der Werkleitung über den bisherigen Geschäftsverlauf
11. Informationen und Anfragen

Helmsdorf, den 01.11.2024

Hartung
Verbandsvorsitzender

35. Sitzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kes-sel“, Niederorschel

Die 35. Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ findet am

Dienstag, den 26. November 2024 um 18:00 Uhr

in Niederorschel, Breitenworbiser Straße 1 (Verwaltungsgebäude WAZ) statt.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung
3. Feststellung der Tagesordnung
4. Bestätigung der Niederschrift vom 06.08.2024
5. Informationen des Verbandsvorsitzenden
6. Informationen der Werkleitung
7. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2023 des WAZ „Eichsfelder Kessel“ für das Rechnungsjahr 2023
7.1 Entlastung des Verbandsvorsitzenden des WAZ „Eichsfelder Kessel“ für das Rechnungsjahr 2023
7.2 Entlastung des Stellvertretenden Verbandsvorsitzenden des WAZ „Eichsfelder Kessel“ für das Rechnungsjahr 2023
7.3 Entlastung des Geschäftsleiters und der Werkleitung des WAZ „Eichsfelder Kessel“ für das Rechnungsjahr 2023
8. 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für 2024
8.1 Finanzplan zum 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024
9. Wirtschaftsplan für 2025 des WAZ „Eichsfelder Kessel“
9.1 Finanzplan zum Wirtschaftsplan 2025
10. Bestellung des Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024
11. Bestellung eines Mitgliedes in den Verbands-/Werksausschuss
12. 8. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung in der Fassung vom 05.09.2011
13. 3. Änderung der Ergänzenden Bestimmungen in der Fassung vom 29.08.2016
14. 2. Satzung zur Änderung der Beitragssatzung in der Fassung vom 15.12.2009
15. 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung in der Fassung vom 15.12.2010
16. 2. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung in der Fassung vom 04.09.2003
17. Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen dem Trinkwasserzweckverband „Oberes Leinetal“, Leinefelde und dem Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“, Niederorschel
18. Bürgerfragestunde (max. 30 min)
19. Anfragen und Anregungen der Verbandsräte
20. Schließung des öffentlichen Teils

Nicht öffentlicher Teil:

Niederorschel, den 30.10.2024

Der Verbandsvorsitzende

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