Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 65

Herausgeber: Landkreis Eichsfeld

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld/Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050 / -1051 / -1052 / -1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.

Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)

Inhaltsübersicht

Teil B Veröffentlichungen sonstiger Stellen

Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“, Breitenworbiser Straße 1, 37355 Niederorschel

Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“

Inhalt

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

4. Sitzung des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am 11.12.2024

Die 4. Sitzung des Kreistages des Landkreises Eichsfeld findet am

Mittwoch, den 11.12.2024 um 16:00 Uhr

im Kreistagssaal des Landkreises Eichsfeld, Göttinger Straße 5, Heilbad Heiligenstadt statt.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Festlegung der Tagesordnung

3. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 3. Sitzung des Kreistages am 25.09.2024

4. Satzung zur Umsetzung der Kindertagespflege im Landkreis Eichsfeld

5. Richtlinie Landesprogramm solidarisches Zusammenleben (LSZ)

6. Jugendhilfeplan Landkreis Eichsfeld 2025 -2026

7. Gesundheitsbericht des Landkreises Eichsfeld 2024

8. Beschränkte Fortschreibung des Aktionsplanes für Menschen mit Behinderung

9. Anpassung des Gleichstellungsplanes des Landkreises Eichsfeld

10. Änderung der Denkmalförderrichtlinie

11. Kalkulation der Abfallgebühren des Landkreises Eichsfeld für den Zeitraum 2025 bis 2026

12. Satzung des Landkreises Eichsfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises Eichsfeld (Abfallgebührensatzung - AbfGebS)

13. Änderung § 5 Abs. 4 Gebührensatzung für die Benutzung von Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Eichsfeld (FlüU-GS)

14. Feststellung des Jahresabschlusses der Eichsfelder Kulturbetriebe zum 31.12.2023

15. Entlastung der Werkleitung der Eichsfelder Kulturbetriebe für das Geschäftsjahr 2023

16. Genehmigung zur Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen des Landkreises Eichsfeld im Rechnungsjahr 2020 und 2021

17. Veräußerung der Anteile des Landkreises Eichsfeld an der Klinikgesellschaft Heilbad Heiligenstadt mbH

18. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 des Landkreises Eichsfeld

19. Anfragen aus dem Kreistag

20. Mitteilungen und Anfragen

Bürgerfragestunde - Bürgergespräch

Nicht öffentlicher Teil

Heilbad Heiligenstadt, 27.11.2024

Die Landrätin

Bekanntgabe der in der 3. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am Mittwoch, den 16.10.2024 gefassten Beschlüsse

TOP 10.1
Beschlussvorlage Nr.  24/130
Sanierung und Erweiterung Theodor-Storm-Grundschule Heiligenstadt - Wärmedämmverbundsystem (L24-0113-23)

Den Zuschlag für den Auftrag über die Erbringung von Bauleistungen (Wärmedämmver-bundsystem) im Rahmen der Sanierung und Erweiterung Theodor-Storm-Grundschule Hei-ligenstadt), Vergabenummer L24-0113-23 wird auf das Angebot Nr. 5 des Bieters Maler-fachbetrieb Bergener GmbH & Co. KG, 37355 Niederorschel erteilt.

Ja: 7  Nein: 0  Anwesend: 7  

TOP 10.2
Beschlussvorlage Nr.  24/129
Rahmenvereinbarung Handelspartner Microsoft Enterprise Agreement/Select Plus BMI (L24-0181-10)

Der Kreisausschuss des Landkreises Eichsfeld beschließt:

Der Zuschlag für die Rahmenvereinbarung Handelspartner Microsoft Enterprise Agreement/Select Plus BMI, Vergabenummer L24-0181-10 wird auf das Angebot Nr. 4 des Bieters CANCOM GmbH, 89343 Jettingen-Scheppach erteilt.

Ja: 7  Nein: 0  Anwesend: 7  

TOP 10.3
Beschlussvorlage Nr.  24/128
Erweiterung des Funktionsumfanges der Personalsoftware LOGA - Modul Zeitwirtschaft (L24-0172-10)

Der Kreisausschuss des Landkreises Eichsfeld beschließt:

Der Zuschlag für den Auftrag über die Leistung Erweiterung des Funktionsumfanges der Personalsoftware LOGA – Modul Zeitwirtschaft, Vergabenummer L24-0172-10 wird auf das Angebot Nr. 1 des Bieters Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH, 99867 Gotha erteilt.

Ja: 7  Nein: 0  Anwesend: 7  

Landkreis Eichsfeld, 12.11.2024

Die Landrätin

Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen

Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“

1. Die Verbandsversammlung hat mit Beschluss Nr. 02 - 2024 vom 26.11.2024 den Geschäftsbericht und den Jahresabschluss 2023 wie folgt festgestellt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 schließt

mit einer Bilanzsumme in Höhe von 161.103.101,38 €

für den Bereich Wasser in Höhe von 35.345.680,99 €

für den Bereich Abwasser in Höhe von 125.757.420,39 €

und mit einem

Jahresverlust in Höhe von 64.869,48 €

Jahresgewinn für den Bereich Wasser in Höhe von  193.338,13 €

Jahresverlust für den Bereich Abwasser in Höhe von 258.207,61 €

ab.

Der festgestellte Jahresgewinn des Bereiches Wasser wird zur Einstellung in die Allgemeine Rücklage verwendet.

Der festgestellte Jahresverlust des Bereiches Abwasser wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Dem Verbandsvorsitzenden, dem Stellvertretenden Verbandsvorsitzenden, dem Geschäftsleiter und der Werkleitung wurde Entlastung aus der Jahreshaushaltsrechnung 2023 erteilt.

2. Der Bestätigungsvermerk der zur Abschlussprüfung bestellten BBH AG – Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, München, Zweigniederlassung Erfurt für den Jahresabschluss 2023 lautet:

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir am 5. August 2024 den als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Jahresabschluss des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“, Niederorschel, zum 31. Dezember 2023 und dem als Anlage 4 beigefügten Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der von uns an dieser Stelle wiedergegeben wird:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

an den Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“, Niederorschel

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“, Niederorschel, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“ für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbandes zum 31. Dezember 2023 und ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den Vorschriften gemäß § 85 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung i. V. m. § 25 Abs. 2 Thüringer Eigenbetriebsverordnung und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften gemäß § 24 Thüringer Eigenbetriebsverordnung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB § 85 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung i. V. m. § 25 Abs. 2 Thüringer Eigenbetriebsverordnung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Zweckverband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der Werkleitung und des Werksausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die Werkleitung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften gemäß § 85 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung i. V. m. § 25 Abs. 2 Thüringer Eigenbetriebsverordnung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner ist die Werkleitung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Werkleitung dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Zweckverbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmensfähigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist die Werkleitung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften gemäß § 24 Thüringer Eigenbetriebsverordnung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Werkleitung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften gemäß § 24 Thüringer Eigenbetriebsverordnung zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Zweckverbandes zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften gemäß § 85 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung i. V. m. § 25 Abs. 2 Thüringer Eigenbetriebsverordnung entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB i. V. m. § 25 Abs. 2 Thüringer Eigenbetriebsverordnung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Zweckverbandes abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Zweckverbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Zweckverband ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzes-entsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Zweckverbandes.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“

 

Erfurt, 5. August 2024

BBH AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

3. Der Jahresabschluss 2023 und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 12.2024 bis 31.01.2025 im Sitz des Zweckverbandes, Breitenworbiser Straße 1, 37355 Niederorschel, im Zimmer - Nr. 101 (Kaufmännischer Bereich) zu den Geschäftszeiten öffentlich aus.

Niederorschel, den 26.11.2024

gez. Verbandsvorsitzender

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