Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 66
Herausgeber: Landkreis Eichsfeld
Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld/Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050 / -1051 / -1052 / -1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.
Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)
Inhaltsübersicht
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
Öffentliche Stellenausschreibungen
Fallmanager (m/w/d) im Grundsicherungsamt
Teamleiter Leistungsgewährung (m/w/d) im Grundsicherungsamt
Sachbearbeiter Leistungsgewährung (m/w/d) im Grundsicherungsamt
Teil B Veröffentlichungen sonstiger Stellen
Wasser- und Abwasserzweckverband “Eichsfelder Kessel”, Breitenworbiser Straße 1, 37355 Niederorschel
Beschluss- und Genehmigungsvermerk sowie Auslegungshinweis
Inhalt
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
8. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung in der Fassung vom 05.09.2011 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ (WAZ ‚EK‘)
gemäß Beschluss Nr. 10 – 2024 der Verbandsversammlung des WAZ ‚EK‘ vom 26.11.2024
Aufgrund der §§ 16 ff. des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. Seite 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194) hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ in ihrer Sitzung am 26.11.2024 die folgende 8. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung in der Fassung vom 05.09.2011 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ beschlossen:
Artikel 1
Die Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichfelder Kessel“ vom 05.09.2011 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Eichsfeld vom 13.09.2011 - Jahrgang 2011, Nr. 26 S. 164ff.) wird wie folgt geändert:
Der § 11 Abs. 1 (Verbandsvorsitzender) wird wie folgt geändert:
(1) Die Verbandsversammlung wählt für die Dauer der kommunalen Wahlperiode mit Stimmenmehrheit aus ihrer Mitte einen Bürgermeister (Verbandsrat) zum Verbandsvorsitzenden und seine Stellvertreter.
Artikel 2
Die 8. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung in der Fassung vom 05.09.2011 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Eichsfeld in Kraft.
Ausfertigung:
Niederorschel, 05.12.2024
Verbandsvorsitzender
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung oder aus einer aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassenen Vorschrift ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ausgenommen sind die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung.
Öffentliche Stellenausschreibungen
Fallmanager (m/w/d) im Grundsicherungsamt
Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Fallmanager (m/w/d) im Grundsicherungsamt befristet zur Krankheitsvertretung in Vollbeschäftigung (39 Wochenstunden) voraussichtlich mit Arbeitsort Worbis zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:
- ganzheitliche Planung, Steuerung und Durchführung des individuellen Fallmanagements unter Berücksichtigung der jeweiligen Lebenslagen der Leistungsbezieher
- Beratung und Entscheidung zum individuellen Hilfeplan
- Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung des regionalen Betreuungsnetzes
- Auswahl und Entscheidung über individuelle Eingliederungsleistungen
- Planung, Koordination, Qualitätssicherung
- Integration in Erwerbstätigkeit
- Durchführung von Gruppenveranstaltungen und Arbeitgeberberatungen
- Wahrnehmung vermittlungsbereichsbezogener Sonderaufgaben
Ihr Profil:
Sie (m/w/d) verfügen über:
- die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, den Angestelltenlehrgang II, einen Fachhochschulabschluss im Studiengang Public Management, Public Health oder über ein adäquates Fachhochschulstudium
- Engagement, Belastbarkeit und Flexibilität sowie eine hohe Organisationsfähigkeit und Sozialkompetenz
- ein sorgfältiges und gewissenhaftes Erledigen der Arbeitsaufgaben auch unter Termindruck
- ein hohes Maß an Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten
- eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
- den Besitz des Führerscheins der Klasse B
- die Verfügbarkeit und Bereitschaft zur Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges
Wir bieten:
- tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9 b TVöD
- Möglichkeit der Vereinbarung von mobiler Arbeit (Homeoffice)
- 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- tarifliche Jahressonderzahlung
- vermögenswirksame Leistungen
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
- monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag
Falls Sie den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite). Bewerbungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage:
https://www.kreis-eic.de/datenschutzerklaerung/fachaemter
Teamleiter Leistungsgewährung (m/w/d) im Grundsicherungsamt
Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt befristet zur Elternzeitvertretung eine Stelle als Teamleiter Leistungsgewährung (m/w/d) im Grundsicherungsamt bis 09.10.2025 zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:
- Teamleitung
- Prüfungen und Entscheidungen im Bereich des SGB II
- Einkommensermittlung bei Selbstständigen
- stellvertretende Leitung eins anderen Teams (52.3)
Ihr Profil:
Sie (m/w/d) verfügen über:
- die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, den Angestelltenlehrgang II oder einen adäquaten Fachhochschulabschluss
- engagierte, belastbare und flexibel einsetzbare Persönlichkeit mit hoher Organisationsfähigkeit
- ein sorgfältiges und gewissenhaftes Erledigen der Arbeitsaufgaben auch unter Termindruck
- ein hohes Maß an Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten wird vorausgesetzt
- wünschenswert ist eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
Wir bieten:
- tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9 c TVöD
- Möglichkeit der Vereinbarung von mobiler Arbeit (Homeoffice)
- 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- tarifliche Jahressonderzahlung
- vermögenswirksame Leistungen
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
- monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag
Falls Sie den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite). Bewerbungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
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Sachbearbeiter Leistungsgewährung (m/w/d) im Grundsicherungsamt
Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter Leistungsgewährung (m/w/d) im Grundsicherungsamt befristet zur Krankheitsvertretung in Teilzeitbeschäftigung mit 87,52 v. H. zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:
- Leistungssachbearbeitung im Bereich des SGB II
- Beratung, Entgegennahme/Aufnahme, Prüfung, Bearbeitung und Entscheidung bei Erstanträgen auf Gewährung von SGB II Leistungen zur Vorlage an TL
- fortlaufende Fallbearbeitung
- notwendige Weiterbearbeitung nach Beendigung des laufenden Fallbezuges
- Fallunabhängige und übergreifende Tätigkeiten
- Beratung, Entgegennahme/Aufnahme, Prüfung, Bearbeitung und Entscheidung bei Anträgen auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- individuelle Fallentscheidung (Beachtung: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
Ihr Profil:
Sie (m/w/d) verfügen über:
- eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, den Angestelltenlehrgang I, Befähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst, Rechtsanwaltsfachangestellter, Rechtsfachwirt, Sozialversicherungsfachangestellter, Kaufmann für Büromanagement wünschenswert mit der Wahlqualifikation Verwaltung und Recht oder eine nachweisliche Berufserfahrung als Leistungssachbearbeiter SGB II oder SGB XII von mindestens 1 Jahr innerhalb der letzten 5 Jahre
- engagierte, belastbare und flexibel einsetzbare Persönlichkeit mit hoher Organisationsfähigkeit
- ein sorgfältiges und gewissenhaftes Erledigen der Arbeitsaufgaben auch unter Termindruck
- ein hohes Maß an Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten wird vorausgesetzt
- wünschenswert ist eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
Wir bieten:
- tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9 a TVöD
- Möglichkeit der Vereinbarung von mobiler Arbeit (Homeoffice)
- 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- tarifliche Jahressonderzahlung
- vermögenswirksame Leistungen
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
- monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag
Falls Sie den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite). Bewerbungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage:
Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen
1. Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Eichsfelder Kessel" (Landkreis Eichsfeld) für das Haushaltsjahr 2024
Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201) i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, GVBl. S. 270, GVBl. S. 277) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 6. September 2014 (GVBl. S. 642), geändert durch Verordnung vom 17. September 2020 (GVBl. S. 565) erlässt der Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“ folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024:
§1
Es wird folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 festgesetzt:
Erfolgsplan | ||
(Angaben in €) |
Erträge |
Aufwendungen |
Bereich Wasserversorgung |
|
|
von bisher |
5.308.000,00 |
5.202.000,00 |
erhöht um |
|
65.000,00 |
vermindert um |
139.000,00 |
|
auf nunmehr festgesetzt |
5.169.000,00 |
5.267.000,00 |
Bereich Abwasserentsorgung |
|
|
von bisher |
9.132.000,00 |
8.873.000,00 |
erhöht um |
315.000,00 |
1.069.000,00 |
vermindert um |
|
|
auf nunmehr festgesetzt |
9.447.000,00 |
9.942.000,00 |
Gesamt |
|
|
von bisher |
14.440.000,00 |
14.075.000,00 |
erhöht um |
176.000,00 |
1.134.000,00 |
vermindert um |
|
|
auf nunmehr festgesetzt |
14.616.000,00 |
15.209.000,00 |
|
Vermögensplan |
|
(Angaben in €) |
Einnahmen |
Ausgaben |
Bereich Wasserversorgung |
|
|
von bisher |
2.084.000,00 |
2.084.000,00 |
erhöht um |
654.000,00 |
654.000,00 |
vermindert um |
|
|
auf nunmehr festgesetzt |
2.738.000,00 |
2.738.000,00 |
Bereich Abwasserentsorgung |
|
|
von bisher |
9.390.000,00 |
9.390.000,00 |
erhöht um |
721.000,00 |
721.000,00 |
vermindert um |
|
|
auf nunmehr festgesetzt |
10.111.000,00 |
10.111.000,00 |
Gesamt |
|
|
von bisher |
11.474.000,00 |
11.474.000,00 |
erhöht um |
1.375.000,00 |
1.375.000,00 |
vermindert um |
|
|
auf nunmehr festgesetzt |
12.849.000,00 |
12.849.000,00 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Straßenentwässerungsbetriebskostenumlage wird im Bereich Abwasser von 36.132,00 € um 626,00 € vermindert und somit auf 35.506,00 € festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für den
Bereich Wasserversorgung in Höhe von bisher 485.000,00 €
um 437.000,00 € erhöht
und nunmehr auf 922.000,00 € festgesetzt.
Bereich Abwasserentsorgung in Höhe von bisher 2.540.000,00 €
um 730.000,00 € vermindert
und nunmehr auf 1.810.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt wird für den
Bereich Wasserversorgung in Höhe von bisher 565.000,00 €
um 390.000,00 € vermindert
und nunmehr auf 175.000,00 € festgesetzt.
Bereich Abwasserentsorgung in Höhe von bisher 2.415.000,00 €
um 1.202.000,00 € vermindert
und nunmehr auf 1.213.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan bleibt für den
Bereich Wasserversorgung in Höhe von 300.000,00 € unverändert.
Bereich Abwasserentsorgung in Höhe von 600.000,00 € unverändert.
§ 6
Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Ausfertigung:
Niederorschel, den 05.12.2024
Verbandsvorsitzender
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung oder aus einer aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassenen Vorschrift ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ausgenommen sind die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk sowie Auslegungshinweis
1. Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ für das Haushaltsjahr 2024
- Mit Beschluss vom 26.11.2024, Nr. 06 - 2024 hat die Verbandsversammlung die 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2024 beschlossen.
- Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 04.12.2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ genehmigt.
- Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ liegt in der Zeit vom 16.12.2024 bis 31.01.2025
im Sitz des Zweckverbandes, Breitenworbiser Str. 1, 37355 Niederorschel, im Zimmer - Nr. 101 (Kaufmännischer Bereich) zu den üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus.
Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024 kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres zu den üblichen Geschäftszeiten am Sitz des Verbandes in 37355 Niederorschel, Breitenworbiser Straße 1 eingesehen werden.
Niederorschel, den
gez. Verbandsvorsitzender
Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Eichsfelder Kessel" (Landkreis Eichsfeld) für das Wirtschaftsjahr 2025
Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201) i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, GVBl. S. 270, GVBl. S. 277) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 6. September 2014 (GVBl. S. 642), geändert durch Verordnung vom 17. September 2020 (GVBl. S. 565) erlässt der Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“ folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan wird hiermit festgesetzt
Angaben in € |
Bereich Wasserversorgung |
Bereich Abwasserentsorgung |
also gesamt
|
1. im Erfolgsplan
mit Erträgen von mit Aufwendungen von |
5.186.000,00 5.411.000,00 |
9.198.000,00 9.173.000,00 |
14.384.000,00 14.584.000,00 |
2. im Vermögensplan
mit Einnahmen von mit Ausgaben von |
2.626.000,00 2.626.000,00 |
9.844.000,00 9.844.000,00 |
12.470.000,00 12.470.000,00 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Straßenentwässerungsbetriebskostenumlage wird im Bereich Abwasser auf 36.186,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
im Bereich Wasserversorgung auf 1.165.000,00 €
im Bereich Abwasserentsorgung auf 3.958.000,00 €
festgesetzt.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird wie folgt festgesetzt:
Bereich Wasserversorgung |
402.000,00 |
Bereich Abwasserentsorgung |
4.455.000,00
|
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird im Bereich Wasser auf 300.000,00 € und im Bereich Abwasser auf 600.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.
Ausfertigung:
Niederorschel, den 10.12.2024
Verbandsvorsitzender
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung oder aus einer aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassenen Vorschrift ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ausgenommen sind die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk sowie Auslegungshinweis
Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ für das Wirtschaftsjahr 2025
- Mit Beschluss vom 26.11.2024, Nr. 07 - 2024 hat die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2025 beschlossen.
- Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 09.12.2024 die Haushaltssatzung 2025 des Wasser- und Abwasser-zweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ genehmigt.
- Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 des Wasser- und Abwasser-zweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ liegt in der Zeit vom
16.12.2024 bis 31.01.2025
im Sitz des Zweckverbandes, Breitenworbiser Straße 1, 37355 Niederorschel, im Zimmer - Nr. 101 (Kaufmännischer Bereich) zu den üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus.
Der Wirtschaftsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres während der üblichen Geschäftszeiten am Sitz unseres Verbandes in 37355 Niederorschel, Breitenworbiser Straße 1 eingesehen werden.
Niederorschel, den 10.12.2024
Verbandsvorsitzender
3. Änderung der Ergänzenden Bestimmungen zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ in der Fassung vom 29.08.2016
gemäß Beschluss Nr. 11- 2024 der Verbandsversammlung des WAZ ‚EK’ vom 26.11.2024
Artikel 1
Im Punkt 6. Zu § 10 AVBWasserV – Hausanschluss und Hausanschlusskosten wird der Unterpunkt 6.2 ersatzlos gestrichen.
6. Zu 10 AVBWasserV – Hausanschluss und Hausanschlusskosten
6.2 entfällt
Artikel 2
Das als Anlage beigefügte Preisverzeichnis ist Bestandteil der Ergänzenden Bestimmungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980.
Im Punkt 3 (Pauschalen) des Preisverzeichnisses des WAZ „Eichsfelder Kessel“ für die Trinkwasserversorgung werden die Pauschalen „Einstellung der Versorgung“ und „Wiederinbetriebnahme“ gestrichen.
Eine diesbezügliche Regelung ist in der Verwaltungskostenordnung des WAZ „Eichsfelder Kessel“ dargelegt.
Artikel 3
Die 3. Änderung zu den Ergänzenden Bestimmungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ zur AVBWasserV vom 20. Juni 1980 tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Eichsfeld in Kraft.
Ausgefertigt:
Niederorschel, den 10.12.2024
Verbandsvorsitzender
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung oder aus einer aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassenen Vorschrift ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ausgenommen sind die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung.
Berichtigung: Niederorschel, 26.11.2024
Anlage
zu den Ergänzenden Bestimmungen des WAZ „Eichsfelder Kessel“
zur „AVBWasserV“ vom 20. Juni 1980, in der Fassung vom 29.08.2016
Preisverzeichnis des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ für die Trinkwasserversorgung
Kalkulationszeitraum 2023 - 2026
1. Tarifpreis für die Versorgung mit Trinkwasser
1.1 Der Grundpreis stellt das Entgelt für die Bereitstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage dar. Er wird für jeden Grundstücksanschluss nach dem Nenndurchfluss (Qn) bzw. dem Dauerdurchfluss (Q3) nach der Europäischen Messgeräterichtlinie (MID) verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird der Grundpreis nach dem Nenndurchfluss oder Dauerdurchfluss der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.
1.2 Der jährliche Grundpreis beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Größe
Qn (Nenndurchfluss) oder | Q3 (Dauerdurchfluss) | Grundpreis/Jahr |
bis 2,5 m³/h | 4 m³/h | 212,93 € |
bis 6,0 m³/h | 10 m³/h |
512,53 € |
bis 10,0 m³/h | 16 m³/h | 853,86 € |
bis 15,0 m3/h | 25 m³/h | 1.280,79 € |
bis 40,0 m3/h | 63 m³/h | 3.415,44 € |
über 40,0 m3/h | 100 m³/h | 5.123,16 € |
1.3 Der Mengenpreis bemisst sich nach der Menge (m³) des zur Verfügung gestellten Wassers und gilt zusätzlich zum Grundpreis für die bezogene Wassermenge. Der Mengenpreis beträgt 1,69 € je Kubikmeter entnommenen Wassers. Dieser Mengenpreis gilt auch für die Entnahme über einen beweglichen Wasserzähler (Standrohr) oder einen Bauwasseranschluss.
1.4 Der Mietpreis für ein Zählerstandrohr beträgt 3,75 € je Tag. Die Kaution für die Überlassung eines Standrohrs beträgt 350,00 €.
2. Umsatzsteuer
2.1 Die Entgelte gemäß der Ziffer 1 beinhalten jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 7%. Diese wird in den jeweiligen Rechnungen gesondert ausgewiesen.
2.2 Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ändern sich die in der Ziffer 1 festgelegten Bruttoentgelte entsprechend.
3. Pauschalen
Mahnkosten (Ziffer 15.1 der Erg. Bestimmungen) 2,50 €