Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 68

Herausgeber: Landkreis Eichsfeld

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Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)

Inhaltsübersicht

Inhalt

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

Satzung zur Umsetzung der Kindertagespflege im Landkreis Eichsfeld

Präambel

Die vorliegende Satzung regelt für den Landkreis Eichsfeld die Ausgestaltung der Betreuungsverhältnisse im Rahmen der Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII und zugleich die Erhebung der Kostenbeiträge für die Nutzung und Inanspruchnahme der Kindertagespflegeplätze nach den Vorschriften des ThürKigaG i. V. m. § 90 SGB VIII und i.V.m. der Thüringer Verordnung zur Ausgestaltung der Kindertagespflege (ThürKitapflegVO) vom 1. Juli 2024. Dies beinhaltet auch eine Darstellung der Berechnungsgrundlage für die Höhe der laufenden Geldleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB VIII zur Kostendeckung der Betreuungspersonen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf die Betreuungsverhältnisse nach § 43 SGB VIII, welche als geeignete und erforderliche Art der Förderung von Kindern vom Jugendamt vermittelt und überwiegend öffentlich finanziert werden.

(2) Öffentlich gefördert werden Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes gemäß § 2 ThürKigaG haben.

(3) Von dieser Satzung unberührt bleiben von Eltern selbstorganisierte und privat finanzierte Betreuungsverhältnisse (Nachbarschaftshilfe, Betreuung im Rahmen familiärer Unterstützung u. ä.).

§ 2 Grundsätze der Gewährung

Kindertagespflege ist zu gewähren, wenn:

  1. ein Antrag durch die Eltern i. S. v. § 1 Abs. 4 ThürKigaG gestellt wird,
  2. sie in der Person des Kindes begründet ist und für das Wohl des Kindes geeignet und erforderlich erscheint,
  3. ein Kind im Alter vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ist,
  4. die Förderung eines Kindes, welches das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und Kindertagespflege für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen, selbstbestimmten und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit oder zum Schutz des Kindes geboten ist, die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder arbeitssuchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder in der Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit i.S. des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch erhalten.

Eine Änderung des Betreuungsverhältnisses dem Grunde nach und/oder des Betreuungsumfanges ist mit Zustimmung der Kindertagespflegeperson zum 1. des darauffolgenden Monats möglich.

§ 3 Persönliche und fachliche Eignung

(1) Mit der Kindertagespflege darf nur eine volljährige und geschäftsfähige Person betraut

(2) Die Kindertagespflegeperson muss nach § 43 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 23 Abs. 3 SGB VIII geeignet sein. Sie zeichnet sich durch Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Eigenständigkeit, Kritikfähigkeit, Reflexionsfähigkeit sowie durch physische und psychische Belastbarkeit aus.

(3) Die gesundheitliche Eignung einer Kindertagespflegeperson ist durch die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses nachzuweisen, aus dem hervorgeht, dass gegen die Übernahme der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson aus ärztlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Das Gesundheitszeugnis soll bei der Vorlage nicht älter als zwei Monate sein.

(4) Die Kindertagespflegeperson muss über ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen. Erforderlich ist ein Nachweis der Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates.

(5) Die Kindertagespflegeperson muss dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe regelmäßig, spätestens alle fünf Jahre, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 Nr. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vorlegen. Dies darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Monate sein.

(6) Geeignet ist, wer

  1. pädagogische Fachkraft nach § 16 Abs. 1 Satz 2-4 ThürKigaG ist oder
  2. über eine Qualifikation nach § 10 Abs. 2 Satz 1 ThürKigaG verfügt.

Das gilt nicht für Kindertagespflegepersonen, denen vor dem 01.07.2023 bereits eine Erlaubnis nach § 10 Abs. 5 ThürKigaG erteilt wurde (Bestandsschutz).

(7) Der Nachweis der Teilnahme an einem anerkannten Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder sowie der Nachweis der Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit. Dieser muss alle zwei Jahre nach Ausstellung wiederholt werden.

(8) Im Einzelfall und/oder bei Verdacht auf Kindeswohlbeeinträchtigung behält sich der Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor, auch während der Laufzeit der aktuellen Pflegeerlaubnis eine tätigkeitsbegleitende Eignungsüberprüfung der Kindertagespflegeperson vorzunehmen.

§ 4 Versicherungsschutz in der Kindertagespflege

(1) Die Kindertagespflegeperson ist selbstständig tätig. Für sie gilt eine gesetzliche Versicherungspflicht als Unternehmerin oder Unternehmer bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege Hamburg (BGW).

(2) Die Kindertagespflegeperson muss sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der BGW anmelden. Eine private Versicherung entbindet nicht von der Unfallversicherung bei der BGW.

(3) Haftpflichtversicherung: Kinder unter sieben Jahren können entsprechend § 828 BGB für Schäden, die sie anrichten nicht haftbar gemacht werden. Die Kindertagespflegeperson muss mit ihrer Privathaftpflichtversicherung klären, inwieweit Schäden die dem Tagespflegekind selbst entstehen oder Schäden, die das Tagespflegekind gegenüber Dritten anrichtet, abgesichert sind.

(4) Kinder in der Kindertagespflege stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie durch eine geeignete Kindertagespflegeperson im Sinne von § 23 SGB VIII betreut werden. Unfallversicherungsschutz besteht dann über die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkasse Thüringen).

§ 5 Finanzierungsgrundsätze

(1) Die Kindertagespflegeperson hält zur Erstattung der Leistungen durch das Jugendamt ein Girokonto vor.

(2) Die Erstattung der laufenden Geldleistungen erfolgt gem. § 23 Abs. 2 und Abs. 2a SGB VIII i. V. m. § 23 ThürKigaG zum 1. des Monats.

(3) Bei Überzahlung der laufenden Geldleistung wird der überzahlte Betrag mit künftigen Auszahlungen der laufenden Geldleistung verrechnet. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt eine Rückforderung der laufenden Geldleistung von der Kindertagespflegeperson.

(4) Die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zur Unfallversicherung, Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung erfolgt gem. § 23 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit der jeweils gültigen Verwaltungsvorschrift mit der Auszahlung der laufenden Geldleistung.

(5) Die Kindertagespflegeperson hat zum 10. eines jeden Monats einen Nachweis über die tatsächlich erbrachten Betreuungsleistungen für den vorausgegangenen Monat vorzulegen. Kommt eine Kindertagespflegeperson der Verpflichtung nach Satz 1 nicht nach, kann der Jugendhilfeträger die Leistung bis zur Nachholung der Verpflichtung ganz oder teilweise entziehen. Die Leistungen dürfen nur entzogen werden, wenn die Kindertagespflegeperson die Möglichkeit einer Anhörung erhält. Wird die Verpflichtung nachgeholt, hat der Jugendhilfeträger die entzogenen Leistungen nachträglich zu erbringen.

(6) Bei der leistungsgerechten Ausgestaltung der Höhe des Beitrages zur Anerkennung der Förderleistung nach § 23 Abs. 1 Satz 3 ThürKigaG sind insbesondere

  1. die Qualifikation der Kindertagespflegeperson oder
  2. besondere Förderbedarfe und Anforderungen an die Betreuung und Versorgung der Kinder zugrunde zu legen.

(7) Bei dem zu kalkulierenden Stundensatz des Betrages zur Anerkennung der Förderleistung je Kind ist grundsätzlich eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 39 Stunden und eine Jahresarbeitszeit von 1.638 Stunden zugrunde zu legen. Erstattungsfähige Sachkosten sind Kosten derjenigen Sachmittel, die zur Erfüllung des Förderauftrags nach § 22 SGB VIII geeignet sind und von der Kindertagespflegeperson getragen werden.

§ 6 Laufende Geldleistung

(1) Die Förderung der Kindertagespflege umfasst nach § 23 Abs. 1 SGB VIII die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson. Diese wiederum beinhaltet gemäß Absatz 2 der Vorschrift die Erstattung der Kosten der Kindertagespflegeperson für den entstehenden Sachaufwand, einen Betrag zur Anerkennung der Förderleistung der Kindertagespflegeperson, die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu nachfolgend genannten Pflichtversicherungen:

a. Unfallversicherung,
b. die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer Altersversicherung,
c. sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung.

(2) Bei den Sachaufwendungen wird eine Pauschalierung vorgenommen, welche sich an den durchschnittlichen Sachkosten bei öffentlich geförderten Kindertages-einrichtungen gemäß dem ThürKigaG orientiert.

(3) Im Sachaufwand sind insbesondere folgende Kosten enthalten:

a. Spiel-, Freizeit- und Fördermaterialien,
b. Ausstattungsgegenstände (bspw. Möbel),
c. Miet- einschließlich Verbrauchskosten (bspw. Strom, Wasser, Abwasser, Müll, Heizung),
d. Kommunikationskosten,
e. Bürokosten,
f. Fortbildungskosten,
g. Fahrtkosten,
h. Reinigungskosten,
i. Fachliteratur

(4) Nicht zum Sachaufwand zu rechnen sind hingegen die Verpflegungskosten. Diese sind, wie in der öffentlichen Kindertageseinrichtung auch, gesondert mit den Eltern i.S.v. § 1 Abs. 4 ThürKigaG abzurechnen (vgl. § 29 Abs. 3 ThürKigaG). Auch spezielle Hygieneartikel für den Kleinkindbereich (bspw. Windeln) gehören zum Bereich der persönlichen Lebensführung und sind daher von den Eltern bereitzustellen. Insbesondere für den Fall, dass die Betreuung im Haushalt der Eltern erfolgt, kann die Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand je Monat und Kind entsprechend reduziert werden, da sich dann der Sachaufwand verringert, der anderenfalls mit der Benutzung einer eigenen Wohnung der Tagespflegeperson verbunden ist.

(5) Der pauschal zu erstattende Sachaufwand beträgt abgestuft:

a. bei einer Ganztagsbetreuung (mindestens 8h/Tag) 237 Euro je Monat und Kind,
b. bei einer 2/3 Betreuung (mindestens 6 h/Tag) 189 Euro je Monat und Kind,
c. bei einer Halbtagsbetreuung (mindestens 4 h/Tag) 166 Euro je Monat und Kind und
d. bei ergänzender Tagespflege 1,67 Euro je Stunde.

(6) Der Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistungen der Tagespflegeperson nach § 23 Abs. 1 ThürKigaG i. V. m. § 23 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 2a SGB VIII wird unter Berücksichtigung der Qualifikation wie folgt ausgestaltet:

a. Die Kindertagespflegeperson verfügt über eine Mindestqualifikation im Umfang von 300 Stunden nach dem Deutschen Jugendinstitut entwickelten Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) oder eine vergleichbare Qualifikation oder verfügte bereits vor Inkrafttreten des ThürKigaG zum 01.07.2023 über eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII. Die laufende Geldleistung wird hier festgesetzt auf 3,77 Euro pro Kind und pro Stunde.

b. Die Kindertagespflegeperson ist eine pädagogische Fachkraft gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2-4 ThürKigaG. Pädagogische Fachkräfte sind u.a.:

  • staatlich anerkannte Erzieher
  • staatlich anerkannte Kindheitspädagogen
  • staatlich anerkannte Heilpädagogen
  • staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger

Die laufende Geldleistung wird hier festgesetzt auf 5,07 Euro pro Stunde und Kind.

§ 7 Abwesenheitszeiten

(1) Auf der Grundlage von § 23 SGB VIII und § 23 ThürKigaG i. V. m. § 6 dieser Satzung erfolgt die Erstattung der Förderleistung an die Kindertagespflegeperson pro Kind auf der Grundlage des zeitlichen Umfanges der Betreuung. Für Zeiten der Abwesenheit der Kindertagepflegeperson entfällt deshalb der Betrag zur Anerkennung der Förderleistung. Die Abwesenheit durch eigene Erkrankung und eigenen Urlaub ist auf dem Betreuungsnachweis für jedes betreute Kind entsprechend kenntlich zu machen. Die Abwesenheit wegen Krankheit des Kindes bleibt davon unberührt.

(2) Den Jahresurlaub für das laufende Jahr teilt die Kindertagespflegeperson dem Jugendamt jeweils bis zum 31.01. eines Jahres schriftlich mit.

(3) Über planbare Ausfälle informiert die Kindertagespflegeperson mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich.

(4) Bei Ausfall durch akute Erkrankung teilt die Kindertagespflegeperson dies unverzüglich am ersten Tag ihres Ausfalls mit. Spätestens an dem Tag, an dem sie ihre Betreuungsleistung wieder zur Verfügung stellt, informiert sie das Jugendamt schriftlich über Beginn und Ende ihres Ausfalls.

§ 8 Kostenbeitragspflicht

(1) Kostenbeitragsschuldner sind die Eltern i.S.v. § 1 Abs. 4 ThürKigaG des Kindes. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so ist diejenige Person kostenbeitragspflichtig, bei der das Kind seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat. Mehrere Kostenbeitragspflichtige haften als Gesamtschuldner.

(2) Die Kostenbeitragsschuld entsteht mit dem Tag der Aufnahme des Kindes in eine Kindertagespflegestelle und endet mit dem Wirksamwerden der Abmeldung entsprechend der Beendigung der Leistungsgewährung laut Bescheidung des Landkreises Eichsfeld.

(3) Bei Abwesenheit des Kindes bzw. Urlaub und/oder Krankheit der Kindertagespflegeperson bleibt die Höhe des Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme des Platzes in Kindertagespflege unberührt.

§ 9 Bemessung des Kostenbeitrages

(1) Die Bemessung des monatlichen Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege ist abhängig von der täglichen Betreuungszeit und der Anzahl der im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder und setzt sich wie folgt zusammen:

 

1. Kind

0 – 1 Jahr

1 – 2 Jahre

Ab 3 Jahren

Betreuungsumfang

Bis unter 6 stunden

Ab 6 bis unter 8 Stunden

Ab 8 Stunden

Bis unter 6 stunden

Ab 6 bis unter 8 Stunden

Ab 8 Stunden

Bis unter 6 stunden

Ab 6 bis unter 8 Stunden

Ab 8 Stunden

Beitrag/ Monat

280,00 €

300,00 €

320,00 €

250,00 €

270,00 €

290,00 €

330,00 €

350,00 €

370,00 €

 

2. Kind

0 – 1 Jahr

1 – 2 Jahre

Ab 3 Jahren

Betreuungsumfang

Bis unter 6 stunden

Ab 6 bis unter 8 Stunden

Ab 8 Stunden

Bis unter 6 stunden

Ab 6 bis unter 8 Stunden

Ab 8 Stunden

Bis unter 6 stunden

Ab 6 bis unter 8 Stunden

Ab 8 Stunden

Beitrag/ Monat

252,00 €

270,00 €

288,00 €

225,00 €

243,00 €

261,00 €

297,00 €

315,00 €

333,00 €

 

3. Kind

0 – 1 Jahr

1 – 2 Jahre

Ab 3 Jahren

Betreuungsumfang

Bis unter 6 stunden

Ab 6 bis unter 8 Stunden

Ab 8 Stunden

Bis unter 6 stunden

Ab 6 bis unter 8 Stunden

Ab 8 Stunden

Bis unter 6 stunden

Ab 6 bis unter 8 Stunden

Ab 8 Stunden

Beitrag/ Monat

224,00 €

240,00 €

256,00 €

200,00 €

216,00 €

232,00 €

264,00 €

280,00 €

296,00 €

(2) Beginnt oder endet die Kindertagespflege innerhalb eines laufenden Monats, wird der Kostenbeitrag für Kalendertage berechnet. Grundlage zur Berechnung des anteiligen Kostenbeitrages sind 30 Tage für jeden Monat.

(3) Erfolgt eine Betreuung an weniger als fünf Tagen in der Woche, so berechnet sich die durchschnittliche Betreuungszeit auf Grundlage einer Fünf-Tage-Woche.

(4) Ändert sich das Alter eines Kindes innerhalb des laufenden Monats, welches Auswirkungen auf den Elternbeitrag hat, so wird im darauffolgenden Monat der neue Elternbeitrag geltend gemacht.

(5) Ab dem vierten kindergeldberechtigten Kind gilt die Beitragsfreiheit.

(6) Der Kostenbeitrag in der ergänzenden Kindertagespflege wird auf 2,40 € pro Stunde pro Kind festgelegt.

§ 10 Betreuungszeit

Für die Staffelung der Betreuungszeit wird eine pauschalisierte Einteilung in Halbtags-, 2/3- und Ganztagsbetreuung vorgenommen. Die Halbtagsbetreuung umfasst einen Stundenumfang von mindestens vier Stunden bis unter sechs Stunden, die 2/3-Betreuung von mindestens sechs Stunden bis unter acht Stunden und die Ganztagsbetreuung von mindestens acht Stunden pro Tag. Erfolgt eine Betreuung an weniger als fünf Tagen in der Woche, so berechnet sich die durchschnittliche Betreuungszeit auf Grundlage einer Fünf-Tage-Woche.

§ 11 Verfahren, Mitwirkungspflichten

(1) Die Festsetzung des Kostenbeitrages erfolgt durch Bescheid.

(2) Der Kostenbeitrag ist am 30. eines jeden laufenden Monats fällig und an den Landkreis Eichsfeld zu entrichten.

(3) Die Anzahl der kindergeldberechtigen Kinder im Haushalt ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen zu belegen.

(4) Der Kostenbeitrag wird gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag ganz oder teilweise erlassen, wenn die Belastung den Eltern i.S.v. § 1 Abs. 4 ThürKigaG und dem Kind nicht zuzumuten ist.

§ 12 Aufgaben des Jugendamtes

Durch das Jugendamt erfolgt:

(1) die Planung, Organisation und Vermittlung von Kindertagespflegestellen als gleichrangiges Angebot der Kindertagesbetreuung gemäß § 22 SGB VIII,

(2) die Anspruchsprüfung und Bescheiderteilung auf Kindertagespflege gemäß §§ 1, 2 ThürKigaG,

(3) die monatliche Erstattung der Aufwendungen der Kindertagespflegeperson gemäß § 23 SGB VIII i.V.m. § 18 Abs. 1 ThürKigaG,

(4) die Heranziehung der Eltern i.S.v. § 1 Abs.4 ThürKigaG zu den Kosten der Kindertagespflege gemäß § 90 SGB VIII,

(5) die Durchführung bzw. Bereitstellung von geeigneten Fortbildungs- und / oder Qualifizierungsangeboten für Kindertagespflegepersonen,

(6) eine Fachberatung für alle tätigen Kindertagespflegepersonen, für Kindertages-pflege interessierte Personen sowie für Eltern i.S.v. § 1 Abs. 4 ThürKigaG und anderen Beteiligten,

(7) die Prüfung der Eignung der Kindertagespflegeperson sowie der räumlichen, sächlichen und materiellen Bedingungen,

(8) die Erteilung der Kindertagespflegerlaubnis entsprechend § 43 SGB VIII, wenn die Voraussetzungen nach § 10 Abs. 2 ThürKigaG erfüllt sind

(10) der Abschluss der Vereinbarung zum Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung mit   den Kindertagespflegepersonen (§§ 8a, 8b SGB VIII)

(11) der Abschluss der Vereinbarung zur Regelung der Zusammenarbeit des Landkreises Eichsfeld als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Kindertagespflegeperson gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ThürKigaG.

§ 13 Gesundheitsfürsorge

(1) Vor der Aufnahme eines Kindes in einer Kindertagespflegestelle haben die Eltern i.S.v. § 1 Abs. 4 ThürKigaG gegenüber der Kindertagespflegeperson die gesundheitliche Eignung des Kindes zum Besuch der Einrichtung durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Die Bescheinigung soll Hinweise auf Unverträglichkeiten und Allergien enthalten. Zugleich haben die Eltern i. S. v. § 1 Abs. 4 ThürKigaG nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2020 in der jeweils geltenden Fassung vorgeschriebenen schriftlichen Nachweis darüber zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen und nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist. Die Bescheinigung und die ihr zugrunde liegende Untersuchung sowie der Nachweis zur Impfberatung sollen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als vier Wochen sein. Die Unterlagen sind durch die Kindertagespflegeperson sicher aufzubewahren und dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen.

(2) Die Eltern i.S.v. § 1 Abs. 4 ThürKigaG sind im Rahmen des Betreuungsvertrages verpflichtet, jede Erkrankung nach dem Infektionsschutz-gesetz unverzüglich der Kindertagespflegeperson mitzuteilen. Für die Wiederaufnahme in die Kindertagespflegestelle kann eine ärztliche Bescheinigung verlangt werden, aus der sich ergibt, dass das Kind gesundheitlich wieder zum Besuch in der Einrichtung geeignet ist (vgl. § 18 ThürKigaG)

(3) Die Kindertagespflegeperson gewährleistet die regelmäßige Versorgung der ihr zuständigen Kinder mit einer warmen Mittagsmahlzeit. Diese hat den aktuellen ernährungswissenschaftlichen Qualitätsstandards für eine ausgewogene altersgemäße, vollwertige und gesundheitsfördernde Mittagsmahlzeit zu entsprechen (ebd.).

§ 14 Kinder- und Jugendhilfestatistik

Statistische Erhebungen werden durch die Kindertagespflegepersonen nach bestem Wissen und Gewissen unterstützt.

§ 15 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Die Satzungen „Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in der Kindertagespflege im Landkreis Eichsfeld“ und „Satzung zur Ausgestaltung der Kindertagespflege im Landkreis Eichsfeld“ in den jeweils gültigen Fassungen, sowie die „Richtlinie über die Festsetzung der laufenden Geldleistung für Kinder in Kindertagespflege nach § 21 Abs. 1 ThürKitaG für den Landkreis Eichsfeld“ vom 01.01.2020 treten zeitgleich außer Kraft.

Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt

Öffentliche Zustellung gemäß § 15 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 (GVBI. S. 24) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBI. S. 131)

Der Landkreis Eichsfeld, Rechts- und Ordnungsamt, hat gegen

Frau Anita Anni Schweizer

aktuelle Anschrift/zuletzt wohnhaft: Oberer Heiligenhof 6, 37345 Sonnenstein OT Stöckey

am Freitag, 13. September 2024 einen Bescheid erlassen.

Aktenzeichen: 32.4-VL/EIC-QE 163

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird hiermit bekanntgegeben, dass der Bescheid beim Landkreis Eichsfeld, KFZ-Zulassungsbehörde, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Göttinger Straße 5 hinterlegt ist.

Frau Anita Schweizer wird hiermit aufgefordert, den Bescheid selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in Empfang zu nehmen.

Der Bescheid gilt gemäß § 15 Thüringer Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs zwei Wochen verstrichen sind. Durch diese Verfügung werden ab diesem Zeitpunkt Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Heilbad Heiligenstadt, den 12.12.2024

Landkreis Eichsfeld
im Auftrag

Schäfer
stellvertretender Amtsleiter

Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.

Öffentliche Zustellung gemäß § 15 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 (GVBI. S. 24) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBI. S. 131)

Der Landkreis Eichsfeld, Rechts- und Ordnungsamt, hat gegen

Herr Marcel Wilke

aktuelle Anschrift/zuletzt wohnhaft: Hinter Marth 3, 37318 Marth

am Donnerstag, 12. Dezember 2024 einen Bescheid erlassen.

Aktenzeichen: 32.4-GC/GÖ-MW488

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird hiermit bekanntgegeben, dass der Bescheid beim Landkreis Eichsfeld, KFZ-Zulassungsbehörde, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Göttinger Straße 5 hinterlegt ist.

Herr Marcel Wilke wird hiermit aufgefordert, den Bescheid selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in Empfang zu nehmen.

Der Bescheid gilt gemäß § 15 Thüringer Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs zwei Wochen verstrichen sind. Durch diese Verfügung werden ab diesem Zeitpunkt Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Heilbad Heiligenstadt, den 12.12.2024

Landkreis Eichsfeld
im Auftrag

Schäfer
stellvertretender Amtsleiter

Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.

Öffentliche Zustellung gemäß § 15 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 (GVBl. S. 24) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131)

Der Landkreis Eichsfeld, Jugendamt hat gegen

Frau Katja Saß

aktuelle Anschrift/zuletzt wohnhaft: Geschwister-Scholl-Str. 12, 37327 Leinefelde-Worbis

am Montag, 21. August 2023 die Inverzugsetzung und am Freitag, 25. Oktober 2024 die Rechtswahrungsanzeige erlassen sowie eine Forderung mit Schreiben vom 25.10.2024 geltend gemacht.

Aktenzeichen: UVG109-002286

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird hiermit bekanntgegeben, dass die Inverzugsetzung vom 21.08.2023, die Rechtswahrungsanzeige vom 25.10.2024 sowie das Schreiben über die Forderung vom 25.10.2024 beim Landkreis Eichsfeld, Jugendamtsbehörde, 37339 Leinefelde-Worbis, Friedensplatz 1 hinterlegt ist.

Frau Katja Saß wird hiermit aufgefordert, die Inverzugsetzung vom 21.08.2023, die Rechtswahrungsanzeige vom 25.10.2024 sowie das Schreiben über die Forderung vom 25.10.2024 selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in Empfang zu nehmen.

Die Inverzugsetzung vom 21.08.2023, die Rechtswahrungsanzeige vom 25.10.2024 und das Schreiben über die Forderung vom 25.10.2024 gelten gemäß § 15 Thüringer Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs zwei Wochen verstrichen sind. Durch diese Verfügung werden ab diesem Zeitpunkt Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Heilbad Heiligenstadt, den 10.12.2024

Landkreis Eichsfeld
im Auftrag

Weber
Amtsleiterin

Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.

Öffentliche Zustellung gemäß § 15 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 (GVBl. S. 24) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131)

Der Landkreis Eichsfeld, Jugendamt hat gegen

Herr Ahmed Ali Hamalau, geb. 09.02.1987

aktuelle Anschrift/zuletzt wohnhaft: Harrogate Crescent 38, TS5 6PS Middlesbrough

am Mittwoch, 19. Juni 2024 die Inverzugsetzung und die Rechtswahrungsanzeige erlassen.

Aktenzeichen: UVG109-004447, UVG109-004448. UVG109-004449

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird hiermit bekanntgegeben, dass die Inverzugsetzung und die Rechtswahrungsanzeige vom Mittwoch, 19. Juni 2024 beim Landkreis Eichsfeld, Jugendamtsbehörde, 37339 Leinefelde-Worbis, Friedensplatz 1 hinterlegt ist.

Herr Ahmed Ali Hamalau, geb. 09.02.1987Ahmed Ali Hamalau wird hiermit aufgefordert, die Inverzugsetzung und die Rechtswahrungsanzeige vom Mittwoch, 19. Juni 2024 selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in Empfang zu nehmen.

Die Inverzugsetzung und die Rechtswahrungsanzeige vom Mittwoch, 19. Juni 2024 gelten gemäß § 15 Thüringer Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs zwei Wochen verstrichen sind. Durch diese Verfügung werden ab diesem Zeitpunkt Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Heilbad Heiligenstadt, den 10.12.2024

Landkreis Eichsfeld
im Auftrag

Weber
Amtsleiterin

Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.

Öffentliche Zustellung gemäß § 15 Thür VwZVG Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung nach § 40 I 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), §§ 37, 65 I 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X), § 15 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Der Landkreis Eichsfeld, Jobcenter hat gegen

Frau Hanna Omelchenko

zuletzt wohnhaft:

An der Liebestatt 21 37355 Niederorschel

am 07.11.2024 einen Bescheid erlassen.

Aktenzeichen: 9010/235805/L6W64

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird hiermit bekanntgegeben, dass der Bescheid beim Landkreis Eichsfeld, Jobcenter, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Leinegasse 8 hinterlegt ist.

Frau Hanna Omelchenko wird hiermit aufgefordert, den Bescheid selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in Empfang zu nehmen.

Der Bescheid gilt gemäß § 15 Thüringer Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs zwei Wochen verstrichen sind. Durch diese Verfügung werden ab diesem Zeitpunkt Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Heilbad Heiligenstadt, den 04.12.2024

Landkreis Eichsfeld
im Auftrag

Richter
Amtsleiterin

Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.

Öffentliche Zustellung gemäß § 15 Thür VwZVG - Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung nach § 40 I 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), §§ 37, 65 I 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X), § 15 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Der Landkreis Eichsfeld, Jobcenter hat gegen

Herrn Andrii Omelchenko

zuletzt wohnhaft:

An der Liebestatt 21 37355 Niederorschel

am 07.11.2024 einen Bescheid erlassen.

Aktenzeichen: 9010/235805/L6W64

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird hiermit bekanntgegeben, dass der Bescheid beim Landkreis Eichsfeld, Jobcenter, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Leinegasse 8 hinterlegt ist.

Herrn Andrii Omelchenko wird hiermit aufgefordert, den Bescheid selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in Empfang zu nehmen.

Der Bescheid gilt gemäß § 15 Thüringer Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs zwei Wochen verstrichen sind. Durch diese Verfügung werden ab diesem Zeitpunkt Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Heilbad Heiligenstadt, den 04.12.2024

Landkreis Eichsfeld
im Auftrag

Richter
Amtsleiterin

Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.

Öffentliche Zustellung gemäß § 15 Thür VwZVG - Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung nach § 40 I 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), §§ 37, 65 I 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X), § 15 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Der Landkreis Eichsfeld, Jobcenter hat gegen

Frau Marharyta Omelchenko

zuletzt wohnhaft:

An der Liebestatt 21 37355 Niederorschel

am 07.11.2024 einen Bescheid erlassen.

Aktenzeichen: 9010/235805/L6W64

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird hiermit bekanntgegeben, dass der Bescheid beim Landkreis Eichsfeld, Jobcenter, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Leinegasse 8 hinterlegt ist.

Frau Marharyta Omelchenko wird hiermit aufgefordert, den Bescheid selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in Empfang zu nehmen.

Der Bescheid gilt gemäß § 15 Thüringer Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs zwei Wochen verstrichen sind. Durch diese Verfügung werden ab diesem Zeitpunkt Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Heilbad Heiligenstadt, den 04.12.2024

Landkreis Eichsfeld
im Auftrag

Richter
Amtsleiterin

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Öffentliche Stellenausschreibungen

Assistenz der Amtsleitung (m/w/d) im Liegenschaftsamt

Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Assistenz der Amtsleitung (m/w/d) im Liegenschaftsamt

in Vollzeitbeschäftigung (39 WoStd.) befristet zur Mutterschutz- und Elternzeitvertretung zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:

  • Assistenztätigkeiten u. a.
  • selbstständige Organisation des Büros der Amtsleitung hin zu einer effizienten und weitgehend papierlosen Einheit (künftige Betreuung VIS)
  • Terminführung und Kontrolle für die Amtsleitung
  • Annahme, Bearbeitung, Dokumentation und Weiterleitung von Telefongesprächen/-anfragen
  • selbstständige Erstellung von Korrespondenz: E-Mails, Berichte, Aktenvermerke
  • Mitarbeit bei der Auswertung von Informationsquellen
  • Internetrecherche mit Ergebniszusammenfassung
  • Unterstützung bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zu organisatorischen und abteilungsübergreifenden Themen
  • Organisation und Steuerung des amtsinternen Projektmanagements „Taskworld“
  • Sitzungen und sonstige Beratungen
  • Organisation, Vor- sowie Nachbereitung von Sitzungen, Besprechungsterminen oder Veranstaltungen
  • Teilnahme mit Protokollführung inkl. Verteilung
  • Gästebewirtung planen/vorbereiten

Ihr Profil:

Sie (m/w/d) verfügen über:

  • eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, die Befähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst, Fachangestellter für Bürokommunikation, Kaufmann für Büromanagement oder eine Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf
  • gute EDV-Kenntnisse (Erfahrung mit Dokumentenmanagementsystemen wäre wünschenswert)
  • die Fähigkeit zum analytischen und strategischen Denken, zur Selbst- und Datenorganisation sowie zu schneller und effizienter Arbeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Detailgenauigkeit

Wir bieten:

  • tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 6 TVöD
  • 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • tarifliche Jahressonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
  • monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag

Falls Sie eine den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite) bis zum 05.01.2025 (Bewerbungseingang) an den Landkreis Eichsfeld. Bewerbungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage:

https://www.kreis-eic.de/datenschutzerklaerung/fachaemter

Sachbearbeiter abfallrechtliche Kontrollen und Bodenschutz (m/w/d) im Umweltamt

Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt eine Stelle als Sachbearbeiter abfallrechtliche Kontrollen und Bodenschutz (m/w/d)

im Umweltamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollbeschäftigung (39 Wochenstunden) zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:

  • Bearbeitung von Vorgängen im Zusammenhang mit widerrechtlichen Abfallablagerungen im LK EIC
  • Mitarbeit bei der Bearbeitung von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen / Erosionsereignissen, Fördermittelbeantragung
  • Stellungnahmen sowie Auskünfte nach Umweltinformationsgesetz
  • Bearbeitung von Anzeigen nach Bundes-Bodenschutzverordnung sowie Katasterführung
  • sonstige Aufgaben

Ihr Profil:

  • Sie (m/w/d) verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, über den Angestelltenlehrgang I, über die Befähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst, über eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung oder über den Abschluss zum staatlich geprüften Techniker im Bereich Umwelttechnik, Umweltschutztechnik, Umweltchemie oder vergleichbares,
  • Sie sind engagiert, besitzen eine gute mündliche und schriftliche Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick, Verantwortungsbewusstsein, Leistungsbereitschaft, Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen, die Fähigkeit, interdisziplinäre und komplexe Themenbereiche eigenständig zu bearbeiten sowie sich in angrenzende Rechtsbereiche einzuarbeiten.
  • der Besitz der Fahrerlaubnis (Klasse B) sowie die Bereitschaft, das Privatfahrzeug auch für dienstliche Zwecke zu nutzen, werden vorausgesetzt.

Wir bieten:

  • tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9a TVöD
  • Möglichkeit der Vereinbarung von mobiler Arbeit (Homeoffice)
  • 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • tarifliche Jahressonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
  • monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag
  • Möglichkeit der Nutzung des TV-Fahrradleasing

Falls Sie den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite) bis zum 05.01.2025 (Bewerbungseingang) an den Landkreis Eichsfeld. Bewerbungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

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Sachbearbeiter Ausländer/Asyl (m/w/d) im Rechts- und Ordnungsamt

Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter Ausländer/Asyl (m/w/d)

in Teilzeitbeschäftigung (87,52 v. H.) im Rechts- und Ordnungsamt unbefristet zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:

  • Erteilung, Verlängerung und Versagung von Aufenthaltstiteln, Fiktionsbescheinigungen, Gestattungen und Duldungen einschließlich Entscheidung über Anträge auf Änderung der Nebenbestimmungen
  • Ausstellung und Verlängerung von Reiseausweisen und Passersatzpapieren
  • Bearbeitung von Visaanträgen
  • Festsetzung von Freizügigkeitsvoraussetzungen von EU-Ausländern und deren Familienangehörigen
  • Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen
  • Bearbeitung von Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Fertigen von ausländerrechtlichen Stellungnahmen im Rahmen von Einbürgerungsverfahren

Ihr Profil:

Sie (m/w/d) verfügen über:

  • eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, Angestelltenlehrgang I oder über die Befähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst
  • anwendungssichere EDV-Kenntnisse (MS Office)
  • strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise auch unter Termindruck
  • engagierte, belastbare und flexibel einsetzbare Persönlichkeit mit hoher Organisationsfähigkeit
  • ein hohes Maß an Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten wird vorausgesetzt
  • wünschenswert ist eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit

Wir bieten:

  • tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9 a TVöD
  • 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • tarifliche Jahressonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
  • monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag
  • Möglichkeit der Nutzung des TV-Fahrradleasings

Falls Sie eine den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite) bis zum 05.01.2025 (Bewerbungseingang) an den Landkreis Eichsfeld. Bewerbungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

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Sachbearbeiter Bauleitplanung (m/w/d) im Bauaufsichtsamt

Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt, eine Stelle als Sachbearbeiter Bauleitplanung (m/w/d)

im Bauaufsichtsamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeitbeschäftigung unbefristet zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:

  • Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange zu Bauleitplanungen
  • Prüfung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen
  • Stellungnahmen an Fachbehörden
  • Bauplanungsrechtliche Beurteilung von Einzelvorhaben

Ihr Profil:

Sie (m/w/d) verfügen über

  • über den Abschluss eines technisch-ingenieurwissenschaftlichen Studienganges im Bereich Bauwesen in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Architektur oder Stadt- und Raumplanung/Regionalplanung
  • wünschenswert sind mehrjährige einschlägige Berufserfahrungen, Kenntnisse im Bereich des Baugesetzbuchs, der Baunutzungsverordnung, des Thüringer Bauordnungsrechts, des Umweltrechts sowie Verwaltungsverfahrensvorschriften, VWGO, Zustellungsvorschriften
  • gute EDV-Kenntnisse
  • den Besitz des Führerscheins der Klasse B
  • Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Konfliktlösungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen

Wir bieten im Angestelltenverhältnis:

  • tarifgerechte Bezahlung, die Eingruppierung erfolgt nach den persönlichen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 10 TVöD
  • Möglichkeit der Vereinbarung von mobiler Arbeit (Homeoffice)
  • 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • tarifliche Jahressonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
  • monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag
  • Möglichkeit der Nutzung des TV-Fahrradleasing

Falls Sie den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite) bis zum 01.01.2025 (Bewerbungseingang) an den Landkreis Eichsfeld. Bewerbungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

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Sachbearbeiter Fahrerlaubnisse (m/w/d) im Rechts- und Ordnungsamt

Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter Fahrerlaubnisse (m/w/d)

in Vollzeitbeschäftigung (39 WoStd.) im Rechts- und Ordnungsamt unbefristet zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:

  • Bearbeitung von Verfahren zur Ersterteilung, Erweiterung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis
  • Auswertung erforderlicher med.-psych. Untersuchungsbefunde und Festlegung notwendiger Auflagen, Beschränkungen in eindeutigen Fällen
  • Auswertung von Eintragungen im Verkehrszentralregister und Führungszeugnis (BZRG)
  • Fahrgastbeförderung
  • Bearbeitung von Verfahren zur Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Auswertung erforderlicher med.-psych. Untersuchungsbefunde und Festlegung notwendiger Auflagen, Beschränkungen in eindeutigen Fällen
  • Auswertung von Eintragungen im Verkehrszentralregister und Führungszeugnis (BZRG)
  • Umschreibung ausländischer FE
  • Bearbeitung von Verfahren zur Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
  • Prüfung der Echtheit und Vergleichbarkeit zu EU- Fahrerlaubnisklassen, einschließl. Auflagen, Beschränkungen
  • Anforderung von Eignungsnachweis
  • Umschreibungen und Ersatz
  • Bearbeitung von Verfahren zur Umschreibung von Dienstführerschein in eine EU-Fahrerlaubnis
  • Umstellung alter Führerscheine
  • Ersatzausstellung eines Führerscheins nach Verlust
  • Ausstellung eines internationalen Führerscheins
  • Ausstellen einer Fahrerkarte (dig. Kontrollgerät)

Ihr Profil:

Sie (m/w/d) verfügen über:

  • eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, die Befähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst, Angestelltenlehrgang I, Kaufmann für Büromanagement (wünschenswert mit der Wahlqualifikation im Bereich Verwaltung und Recht), Bürokaufmann, Kaufmann für Bürokommunikation, Fachangestellter für Bürokommunikation, Rechtsanwaltsfachangestellten oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
  • anwendungssichere EDV-Kenntnisse (MS Office)
  • strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise auch unter Termindruck
  • engagierte, belastbare und flexibel einsetzbare Persönlichkeit mit hoher Organisationsfähigkeit
  • ein hohes Maß an Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten wird vorausgesetzt
  • wünschenswert ist eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit

Wir bieten:

  • tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 7 TVöD
  • 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • tarifliche Jahressonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
  • monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag
  • Möglichkeit der Nutzung des TV-Fahrradleasings

Falls Sie eine den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite) bis zum 05.01.2025 (Bewerbungseingang) an den Landkreis Eichsfeld. Bewerbungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage:

https://www.kreis-eic.de/datenschutzerklaerung/fachaemter

Straßenwärter (m/w/d) – Bauhof Landkreis Eichsfeld im Liegenschaftsamt

Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Straßenwärter (m/w/d) – Bauhof Landkreis Eichsfeld

in Vollzeitbeschäftigung (39 WoStd.) im Liegenschaftsamt unbefristet zu besetzen.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Pflegemaßnahmen im Straßenbereich/Nebenanlagen, Gehölzpflege (Beschnitt und Anwuchspflege, Schaffung von Lichtraumprofil, Sammeln und Entsorgen von Müll/Unrat aus Straßengräben und Nebenanlagen)
  • Einsatz der Motorsense zum Freischneiden niedrigen Baumbewuchs
  • Verkehrssicherung und Streckenkontrolle (Straßen, Bauwerke und Nebenanlagen, Baumbewuchs, Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen)
  • Reparaturmaßnahmen, Ausbesserungen an Fahrbahnen und Bankett (Sicherung Arbeitsstelle, Schlaglochflickung, Wasserschlitze, Bankettregulierung)
  • Arbeiten an Brücken und Entwässerungseinrichtungen, Beseitigung von Anlandungen, Freihalten von Druchlässen, Reparatur von Ein- und Auslaufbauwerken, Gullireinigung
  • Arbeiten an Böschungen, Seitenbereichen und Gräben, Beseitigung kleinerer Hangrutsche, Sauberhaltung und Nachregulierung von Gräben, Grasschnitt im Bereich von Bäumen, Feldauffahrten
  • Arbeiten an Verkehrseinrichtungen, Leitpfosten säubern, richten und aufstellen, Ersatzvornahme Verkehrszeichen und Rohrpfosten ergänzen, nach AO neu, Reparatur von Unfallschäden
  • Aufstellen von Kisten für Streumaterial, laufende Kontrolle und Beschickung, Aufstellen von Schneezäunen
  • Wartung und Pflege der Fahrzeuge und Geräte
  • Einsatz für andere Fachbereiche, Umzüge o. ä.
  • Überwachung der Materialbestände, Vorhaltung Magazin und Lager

Ihr Profil:

Sie (m/w/d) verfügen über:

  • eine abgeschlossene Ausbildung als Straßenwärter, Straßen- und Tiefbauer oder über eine artverwandte Ausbildung (bspw. Hochbaufacharbeiter, Garten- und Landschaftsbauer)
  • einschlägige Weiterbildungen (sind von Vorteil)

des Weiteren:

  • der Besitz des Führerscheins der Klasse B,
  • Nachweis über den Besitz der Führerscheinklasse C, CE innerhalb der ersten 6 Monate
  • der Besitz des Ladekranscheins ist von Vorteil
  • vorausgesetzt werden außerdem ein selbstständiges Arbeiten, Verantwortungsbewusstsein sowie Organisationsfähigkeit

Wir bieten:

  • tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung in die Entgeltgruppe 4 oder in die Entgeltgruppe 5 (je nach persönlicher Voraussetzung)
  • 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • tarifliche Jahressonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
  • monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag
  • Möglichkeit der Nutzung des TV-Fahrradleasings

Falls Sie eine den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite) bis zum 05.01.2025 (Bewerbungseingang) an den Landkreis Eichsfeld. Bewerbungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

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Sachbearbeiter Unterhaltsvorschuss (m/w/d) im Jugendamt

Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet zwei Stellen als Sachbearbeiter Unterhaltsvorschuss (m/w/d)

im Jugendamt zu besetzen.

Eine Stelle in Teilzeitbeschäftigung (34:08 Wochenstunden) mit Arbeitsort Heilbad Heiligenstadt befristet zur Mutterschutz- und Elternzeitvertretung sowie eine Stelle in Vollzeitbeschäftigung (39 Wochenstunden) mit Arbeitsort Worbis zur Krankheitsvertretung.

Es besteht die Möglichkeit die Stellen mit abgeschwächten Aufgaben und dementsprechender Eingruppierung zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:

  • Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Leistungen nach dem UVG
  • Geltendmachung von übergegangenen Ansprüchen nach § 5 UVG
  • Geltendmachung von übergegangenen Ansprüchen nach § 7 UVG
  • Bearbeitung von Widersprüchen
  • Zivil- und strafrechtliche Maßnahmen
  • Querschnittsaufgaben

Ihr Profil:

Sie verfügen über:

  • die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, Verwaltungsfachwirt, geprüfter Rechtsfachwirt oder adäquater Fachhochschulabschluss
  • bei abgeschwächten Aufgaben: Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, Angestelltenlehrgang I oder Befähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst
  • eine engagierte, belastbare und flexibel einsetzbare Persönlichkeit mit hoher Organisationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit
  • ein hohes Maß an Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten
  • eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und interkulturelle Kompetenzen

Wir bieten:

  • tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9 b TVöD, bei abgeschwächten Aufgaben in die Entgeltgruppe 9a TVöD
  • 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
  • Möglichkeit der Vereinbarung von mobiler Arbeit (Homeoffice)
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • tarifliche Jahressonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
  • monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag

Falls Sie den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite). Bewerbungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage:

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Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen

Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“, Breitenworbiser Straße 1, 37355 Niederorschel

7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ (WAZ ‚EK’) gemäß Beschluss Nr. 13 - 2024 der Verbandsversammlung des WAZ ‚EK’ vom 26.11.2024

Aufgrund der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) sowie der §§ 20 und 23 des Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201) erlässt der Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“ folgende 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

Artikel 1

In § 3 – Einleitungsgebühr für Schmutzwasser wird in Abs. 3 Satz 2

„Wer weitergehende Abzugsmengen geltend machen will, benötigt eine geeignete und geeichte Messeinrichtung in der Grundstücksentwässerung.“

ersatzlos gestrichen.

Für die Poolbefüllung ist kein Abzug möglich, da Poolwasser nach Gebrauch gemäß § 54 Wasserhaushaltsgesetz als Abwasser zu betrachten ist. Aus diesem Grund ist es zur Entsorgung in einen Schmutz- oder Mischwasserkanal zu leiten oder durch den zuständigen Abwasserentsorger kostenpflichtig abzupumpen.

Artikel 2

Die 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Eichsfeld in Kraft.

Ausfertigung:

Niederorschel, den 18.12.2024

Verbandsvorsitzender

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung oder aus einer aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassenen Vorschrift ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ausgenommen sind die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung.

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