Aktuelle Informationen der Ausländerbehörde

Wichtige Informationen der Ausländerbehörde des Landkreises Eichsfeld für die Bereiche Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeitsrecht und Leistungsgewährung

Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache in der Ausländerbehörde nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Hierzu senden Sie uns bitte eine Terminanfrage an auslaenderamt@kreis-eic.de.

Anträge auf Verlängerung oder Anfragen können uns telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt werden. Sie erhalten dann Informationen über die weitere Verfahrensweise und einen Vorsprachetermin.

Aufenthaltsgestattungen, Fiktionsbescheinigungen können per Post an die Ausländerbehörde versandt werden.

Auch für Personen, denen ihre Aufenthaltskarten von der Bundesdruckerei ausgehändigt werden müssen, ist ein Termin mit der Ausländerbehörde zu vereinbaren.

Duldungsinhaber bitten wir unter Voranmeldung bei der Ausländerbehörde persönlich vorstellig zu werden.

Nach wie vor gilt, dass Reisen ins Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet nur mit einem noch gültigen Aufenthaltstitel möglich ist. Beachten Sie die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes und die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen.

Die Abgabe von Anträgen wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband und Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit sowie die Vorlage der Unterlagen können weiterhin postalisch oder durch direkten Einwurf in den Briefkasten des

Landkreis Eichsfeld
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt

eingereicht werden.

Anfragen zu staatsangehörigkeitsrechtlichen Belangen können Sie auch telefonisch unter 03606 650-3228 oder -3229 stellen.

So erreichen Sie uns

Ausländerbehörde:

Tel.: 03606 650-3265

Staatsangehörigkeitsrecht/ Namensrecht:

Tel.: 03606 650-3228 oder -3229

Leistungsgewährung:

Tel.: 03606 650-3267, -3268, -3269

Anfragen und Terminvergabe

E-Mail: auslaenderamt@kreis-eic.de

Post:

Landkreis Eichsfeld
Ausländerbehörde
Postfach 1162
37301 Heilbad Heiligenstadt

Weitere Informationen

Bei allgemeinen Fragen zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland können Sie sich auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informieren.

Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung benötigen Sie das Formular der Bundesagentur für Arbeit. Laden Sie dieses herunter und senden Sie es uns zu.

Zum 01.03.2020 trat das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft:

Arbeitgeber können sich vorab über folgende Portale informieren:

https://www.make-it-in-germany.com

https://www.anerkennung-in-deutschland.de

Für Thüringen wurde weiterhin eine Beratungsstellung (Team Anerkennung Nord)- wozu auch das Eichsfeld gehört, geschaffen. Sie können sich ebenfalls unter der Adresse: Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V. Bahnhofstraße 1 in 99974 Mühlhausen, Tel. 03601 40 30 72 oder E-Mail ibat.nord@bwtw.de informieren.

Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts

Erfahren Sie auf den Seiten der Bundesregierung mehr über das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts