Jugendhilfeplan des Landkreises Eichsfeld

Der Landkreis Eichsfeld ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, einen Jugendhilfeplan zu erstellen. Mit dem Sozialgesetzbuch VIII wird Kindern und Jugendlichen Unterstützung auf dem Weg zu einem selbstbestimmten und selbstverantwortlichen Leben garantiert. Mit der Hilfe von Jugendhilfeleistungen wird dabei auf vielschichtige Problemlagen Einfluss genommen, um die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in ihrem persönlichen Umfeld zu verbessern. Der Jugendhilfeplan des Landkreises Eichsfeld dient als Grundlage für zukünftige Entscheidungsfindungen und ist eine Orientierung für alle Beteiligten in der freien und öffentlichen Jugendhilfe.

Ansprechpartner

Landkreis Eichsfeld
Jugendamt
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt

Tel. 03606 650-5101
E-Mail: jugendamt@kreis-eic.de