Kindergarten und Kindertagespflege

Fachberatung für den Bereich der frühkindlichen Pädagogik

Ziel ist es, in unserem Landkreis Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen vorzufinden, die für Kinder "GastGeber" guter Bedingungen sind. (Vgl. Kursbuch Sinnesförderung von Hedwig Wilken / Seite 21)

Anliegen ist stets jedem Kind mit Achtung zu begegnen und es in seiner Einzigartigkeit anzunehmen.

Im Mittelpunkt aller Aktivitäten und Angebote steht das Wohl der Kinder unserer Region. Prävention steht dabei vor Förderung.

Das zentrale Anliegen der Fachberatung ist die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern entsprechend den wissenschaftlichen Erkenntnissen. Zur Verwirklichung von Bildungschancen für alle Kinder im Rahmen einer inklusiven Pädagogik bietet die Fachberatung Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten bei Fragen zur kindlichen Entwicklung und Förderung an.

Die Fachberatung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe wird kostenfrei, neutral, unabhängig und trägerübergreifend für alle Träger, LeiterInnen und Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gleichermaßen angeboten und kann vor Ort geleistet werden. Sie basiert auf der Freiwilligkeit der Ratsuchenden und versteht sich als Impulsgeber für Veränderungen und Weiterentwicklungen.

Unser Anspruch ist partnerschaftlich, vernetzend, offen, vertrauensvoll und individuell zu informieren und beraten, damit die Zusammenarbeit mit Eltern, Sorgeberechtigten, Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und Trägern und anderen Vernetzungspartnern weitergeführt und begonnene Prozesse stetig begleitet und vertieft werden können.

Übernahme von Elternbeiträgen für Kindertagesstätten

Auf Antrag kann ein Teilnahmebeitrag für den Besuch einer Kindertagesstätte vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung durch Kostenbeiträge den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht zuzumuten sind Kostenbeiträge immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch (SGB II), Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches (SGB XII) oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. In allen anderen Fällen richtet sich eine etwaige Übernahme oder anteilige Übernahme nach der Einkommensgrenzberechnung. Anhand dieser erfolgt anhand der individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse eine Unzumutbarkeitsprüfung.

Eine Übernahme ist frühestens ab dem Monat der Antragstellung beim hiesigen Jugendamt möglich.

Übernahmefähig ist ausschließlich der Teilnahmebeitrag – nicht der mtl. Essensbeitrag. Die Kosten des täglichen Mittagessens stellen gegebenenfalls eine BuT-Leistung (Bildung und Teilhabe) dar und sind beim Jobcenter oder dem Sozialamt separat zu beantragen.

Kindertagespflege

Was ist Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist ein familienunterstützendes Angebot in Form der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis zu zwei Jahren.

Das grundlegende Ziel der Kindertagesbetreuung ist die Verwirklichung von Bildungschancen für alle Kinder sowie das Vorhalten eines bedarfsgerechten Angebotes an Tagespflegeplätzen.

Diese kann im Haushalt der Tagespflegeperson, der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden. Kindertagespflege zeichnet sich durch hohe Flexibilität und durch eine individuelle Betreuung in kleinen Gruppen von bis zu 5 Kindern aus.

Vorteile der Tagespflege:

  • Betreuung im familiären Rahmen
  • Konstante Bezugsperson
  • Flexible und individuelle Betreuungszeiten

Welche Qualifikationen haben Kindertagespflegepersonen?

Im Landkreis Eichsfeld gibt es ein stetes am Bedarf ausgerichtetes Angebot an Tagespflegestellen. Allen Eltern, die eine Tagespflege für Ihre Kinder wünschen, soll ein entsprechendes Angebot unterbreitet werden können.

Die Tagespflegefachkraft bringt als Voraussetzung für Ihre Tätigkeit eine pädagogische Ausbildung sowie einschlägige Weiterbildungen auf dem Gebiet der Tagespflege mit und bildet sich auch weiterhin regelmäßig weiter. Die an der Ausübung einer Tagespflegetätigkeit interessierten Personen werden ausführlich zu den Inhalten, Aufgaben und Rahmenbedingungen einer solchen Tätigkeit beraten. Weiterhin wird durch das Jugendamt die Eignung der Tagespflegepersonen geprüft und die Pflegeerlaubnis ausgestellt.

Wer vermittelt Kindertagespflege?

Mit dem Leitgedanken „Junge Familien sind unsere Zukunft" wird dieses wichtige gesellschaftliche Anliegen durch die Fachberatung für den Bereich der frühkindlichen Pädagogik durch den Landkreis Eichsfeld (Jugendamt) aktiv und qualitativ hochwertig umgesetzt.

Anträge und Formular

Ansprechpartner

Jugendamt
Aegidienstraße 19
37308 Heilbad Heiligenstadt

Tel. 03606 650-5135
E-Mail: jugendamt@kreis-eic.de