Betreuungsbehörde
Aufgaben der Betreuungsbehörde
- wir informieren Sie über die Bedeutung einer gesetzlichen Betreuung und klären Sie zum gerichtlichen Verfahren auf
- wir leiten bei Bedarf das notwendige Verfahren beim Betreuungsgericht ein, wenn für Sie die Unterstützung einer gesetzlichen Betreuung in Frage kommen sollte
- wir unterstützen das Betreuungsgericht bei der Sachverhaltsermittlung in einzelnen Betreuungsverfahren.
- wir agieren als Ansprechpartner für alle im Landkreis Eichsfeld tätigen Betreuer und Betreuerinnen
- wir beraten und unterstützen Sie, wenn Sie an der Übernahme von Betreuungen interessiert sind
Vorsorgevollmachten
Die Betreuungsbehörde ermittelt und prüft im Auftrag des Vormundschaftsgerichtes die Voraussetzungen zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung für Volljährige unter Berücksichtigung des Einsatzes ambulanter Hilfen und Erteilung von Vorsorgevollmachten.
Volljährige hilfsbedürftige Menschen nach dem Betreuungsgesetz sind psychisch Kranke oder körperlich, geistig oder seelisch Behinderte, die ihre persönlichen Angelegenheiten nicht oder nicht allein erledigen können.
Die Betreuungsbehörde bietet umfassende Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen sowie der gesetzlichen Betreuung, auch zur Patientenverfügung an. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter berechtigt, Unterschriften oder Handzeichen auf Vollmachten zu beglaubigen.
Hinweis:
Für die Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten erheben wir eine Gebühr von 10 €. Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Die Unterschrift darf erst im Beisein der Urkundsperson geleistet werden.
Formulare:
Hinweis: Bitte drucken Sie das Formular jeweils auf 2 Seiten aus (nicht Vor- und Rückseite)
Online-Portal für Berufsbetreuer
Über den nachfolgenden Link kommen Sie direkt zum Onlineportal, auf dem Sie Meldungen, zu denen Sie als Berufsbetreuer verpflichtet sind, übersenden können. Weiterhin besteht die Möglichkeit sich hier als Neubetreuer anzumelden und die benötigten Unterlagen hochzuladen.
Welche Meldungen können über das Online Formular übermittelt werden?
- Antrag auf Registrierung als Betreuer nach § 24 BtOG
- Halbjährliche Nachweispflichten als registrierter Bestandbetreuer nach § 25 BtOG
Was passiert nachdem das Formular über den obenstehenden Link abgesendet wurde?
Die Daten gelangen sicher und direkt in die Fachanwendung der zuständigen Stammbehörde und werden dort bearbeitet. Sie erhalten nach dem Absenden des Formulars die Möglichkeit Ihr Online Formular als PDF zu speichern.
Weitere Informationen zur Registrierung als Berufsbetreuer
Als Berufsbetreuer können nur die Betreuer von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden, die bei der zuständigen Stammbehörde als beruflicher Betreuer registriert sind (§§ 12 Abs. 1 S. 4, 19 Abs. 2 BtOG). Hierfür ist ein Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde erforderlich.
Nach Eingang des Antrages prüft die Stammbehörde neben ihrer Zuständigkeit, ob die Unterlagen vollständig sind und alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine Registrierung vorliegen. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die notwendige Sachkunde gemäß BtRegV vollständig nachgewiesen wurde. Im Anschluss erfolgt ein persönliches Eignungsgespräch bei der Stammbehörde.
- Volljährigkeit
- Eine Dienstanschrift im Landkreis Eichsfeld. Sollte keine Dienstanschrift vorhanden sein, ist die Wohnanschrift ausschlaggebend für die örtliche Zuständigkeit der Stammbehörde
- Geeignete Nachweise über den Erwerb der erforderlichen Sachkunde (§ 23 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 BtOG)
- Schuldenfreiheit
- Keine Straf- Ermittlungs-, oder Insolvenzverfahren anhängig
- Keine Eintragungen im Führungszeugnis
Die Registrierung erfolgt auf Antrag bei der Stammbehörde. Mit dem Antrag sind beizubringen:
- ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG), nicht älter als 3 Monate,
- eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b Zivilprozessordnung (ZPO), nicht älter als 3 Monate,
- eine Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist,
- eine Erklärung, ob in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung eine Registrierung als Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde,
- geeignete Nachweise über den Erwerb der erforderlichen Sachkunde.
Zudem haben Sie als Antragsteller der Stammbehörde den beabsichtigten zeitlichen Gesamtumfang und die Organisationsstruktur Ihrer beruflichen Betreuertätigkeit mitzuteilen.
Über den Antrag wird nach Eingang der vollständigen Unterlagen regelhaft innerhalb einer Frist von 3 Monaten durch Verwaltungsakt entschieden. Die Registrierung gilt bundesweit (§ 24 Abs. 3 Satz 7 BtOG).
Über den Antrag ist innerhalb von drei Monaten durch Verwaltungsakt zu entscheiden. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und dem Antragsteller rechtzeitig mitzuteilen.
Nach Eingang aller Unterlagen erfolgt eine Plausibilitätsprüfung. Sofern bei dieser Prüfung keine Ausschlusstatbestände vorliegen, erhalten Sie eine Einladung zu einem Eignungsgespräch bei der Stammbehörde. Im Anschluss erhalten Sie einen Bescheid zur erfolgreichen Registrierung als Berufsbetreuer.
Sollten Ausschlusstatbestände vorliegen, oder die Eignung im persönlichen Gespräch verneint werden, wird Ihr Antrag auf Registrierung abgelehnt.
Ansprechpartner
Landkreis Eichsfeld
Gesundheitsamt
Aegidienstraße 24
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel. 03606 650-5301
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-eic.de