Gesundheitsamt des Landkreises Eichsfeld
Die zentrale Aufgabe des Gesundheitsamtes besteht darin, die Gesundheit der Bevölkerung unseres Landkreises zu schützen und zu fördern. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung von Infektionskrankheiten und deren Vorbeugung.
Das Gesundheitsamt beaufsichtigt und kontrolliert gesundheitsrelevante Bereiche des Lebens und der Umwelt.
Die Gesundheitsförderung beinhaltet dabei:
- die Aufklärung der Öffentlichkeit beziehungsweise ausgewählter Risikozielgruppen
- die Befähigung der Menschen zu einer gesundheitsbewussten Lebensgestaltung
- die Stärkung der Selbsthilfe
- Beratung und Angebote zu Gesundheitshilfen
- die Vermittlung von Hilfen und an zuständige Stellen
Weitere Aufgaben des Gesundheitsamtes sind:
- die Bereitstellung fachärztlicher Kompetenz für Behörden und Ämter
- unabhängige Untersuchungen, Begutachtungen und Beratung
- Erfassung der gesundheitlichen Situation und Förderung der gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
- Beratung von Eltern und Institutionen
- medizinalrechtlichen Ordnungsaufgaben (Beaufsichtigung der Qualität der gesundheitlichen Versorgung)
- Gesundheitsberichterstattung
Alle Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und werden vertraulich behandelt.
Was macht der Amtsärztliche Dienst?
Der amtsärztliche Dienst führt Untersuchungen und Begutachtungen auf der Grundlage geltender Rechtsvorschriften durch. Amtsärztliche Gutachten und Stellungnahmen werden auch auf Amtshilfeersuchen hin erstellt.
Dies sind u. a. Gutachten bzw. ärztliche Stellungnahmen nach:
- Beamtenrechtlichen Bestimmungen und beihilferechtlichen Vorschriften
- Sozialgesetzbuch
- Asylrecht
- Prüfungsordnungen von Bildungseinrichtungen
Weitere Aufgaben sind:
- Impfberatung, Ausstellung von Impfausweisduplikaten
- Anonymer HIV-Test (einschl. Test auf andere sexuell übertragbare Erkrankungen)
- Medizinalaufsicht (Überwachung der staatlich geregelten Berufe im Gesundheitswesen sowie der Führung von Berufsbezeichnungen entsprechend gültiger Rechtsvorschriften)
- Totenscheinwesen (Bearbeitung und Archivierung von Totenscheinen; Auskunft, Einsichtnahme in und Ablichtung von Totenscheinen)
- Ausstellung von Leichenpässen
- Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung
Was macht der Zahnärztliche Dienst?
Zu den Aufgaben des Zahnärztlichen Dienstes gehören:
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in allen Einrichtungen gemäß Thüringer Schulgesetz, Thüringer Schulgesundheitsverordnung und Kindergartengesetz mit Überweisungscharakter und Motivation zum Zahnarztbesuch
- Durchführung der Gruppenproxylaxe (§ 21 des SGB V) in Kindertagesstätten und Schulen
- Leitung des regionalen Arbeitskreises der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Thüringen e.V.
- Gesundheitsfördernde Aktivitäten auf dem Gebiet der Zahn- und Mundgesundheit in Kindertagesstätten und Schulen sowie anderen Institutionen auf Anforderung, Mediatorenschulung, Aktionstage
- Anleitung zur Zahn- und Mundhygiene
- Ernährungslenkung
- Zahnschmelzhärtung mit Fluoriden
- Planung und Durchführung von Kariesrisikoprogrammen gemäß §21 SGB V
- Gesundheitsberichterstattung
- Erstellung von zahnärztlichen Gutachten/Stellungnahmen nach verschiedenen gesetzlichen Vorgaben auf Anforderung
- Zahnärztliche Beratungssprechstunde
Gesundheitsförderung
Gesundheitsförderung und Prävention ist von großer Bedeutung, um gesund aufzuwachsen und gesund älter zu werden, die Gesundheit zu erhalten oder sie zu verbessern.
Das Gesundheitsamt bietet in diesem Zusammenhang:
- Anregung, Koordination und Durchführung von gesundheitsfördernden Aktivitäten im gesamten Landkreis
- Beratung von Bürgern, Schulen und Einrichtungen zu Fragen der Gesundheit
- Beschaffung und Bereitstellung von Informationsmaterial (Broschüren, etc.)
- Gruppenberatung in Schulen und Kindergärten zu gesunder Ernährung, Hygiene, Sexualverhalten, AIDS-Prävention und anderen Gesundheitsthemen
- Beratung für Menschen mit spezifischen Beeinträchtigungen und Krankheiten sowie mit spezifischen Risiken
- Informationen über Versorgungsangebote außerhalb des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
- Beratung zu Ansprüchen, die sich aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben
- Information und Beratung von Angehörigen der kranken und/oder behinderten Menschen
- Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS)
Ansprechpartner
Landkreis Eichsfeld
Gesundheitsamt
Aegidienstraße 24
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel. 03606 650-5301
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-eic.de