Infektionsmeldungen durch Gemeinschaftseinrichtungen
Zur Verhütung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten sind Gemeinschaftseinrichtungen, wie beispielsweise Schulen und Kindertageseinrichtungen gemäß Infektionsschutzgesetz verpflichtet, Betroffene im Verdachts- oder Erkrankungsfall dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Gemeldet werden müssen gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) alle Personen, die an einer der dort benannten Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind und dort betreut sind beziehungsweise Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben.
Wer ist meldepflichtig?
Folgende Einrichtungen müssen im Sinne des § 33 IfSG in der jeweils geltenden Fassung melden:
Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden; dazu gehören insbesondere:
- Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte,
- die nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtige Kindertagespflege,
- Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen,
- Heime und
- Ferienlager.
Online-Portal zur Meldepflicht
Über den nachfolgenden Link kommen Sie direkt zum Onlineportal, auf dem Sie als meldepflichtige Einrichtung Ihre Meldung vornehmen können. Bitte nehmen Sie Ihre Meldungen ausschließlich über dieses Portal wahr:
Online-Portal für Infektionsmeldungen in Gemeinschaftseinrichtungen
Was passiert nachdem das Formular über den obenstehenden Link abgesendet wurde?
Zunächst erhalten Sie an Ihre angegebene E-Mail-Adresse eine Verifizierungsmail (prüfen Sie bitte ggf. auch Ihren Spam-Ordner). Öffnen Sie die Mail und klicken Sie auf den Schriftzug „Mailadresse bestätigen“. Es öffnet sich ein Fenster in Ihrem Browser und gleichzeitig erhalten Sie eine SMS an die angegebene Mobiltelefonnummer. Geben Sie den 6-stelligen Code aus der SMS in das Eingabefeld ein. Klicken Sie auf „Bestätigen“ womit sich Ihre Mobiltelefonnummer automatisch verifiziert.
Nun können Sie einrichtungsspezifische Meldungen an das Gesundheitsamt vornehmen. Füllen Sie das Formular bitte für jede betroffene Person neu aus. Nach Absendung der Daten besteht die Möglichkeit das abgesendete Formular als PDF zu speichern oder Sie tätigen weitere Eingaben.
Die personenbezogenen Daten werden datenschutzgerecht an uns übermittelt.
Wichtiger Hinweis: Die Verifizierung ist nur einmalig notwendig. Sie können entweder über den Browser weitere Infektionskrankheiten melden bzw. über eine weitere Mail die Sie erhalten haben. Bitte bewahren Sie die Mail für zukünftige Meldungen auf.
Ansprechpartner
Landkreis Eichsfeld
Gesundheitsamt
Aegidienstraße 24
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel. 03606 650-5301
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-eic.de