Medizinalaufsicht

Die Medizinalaufsicht überwacht die staatlich geregelten Berufe des Gesundheitswesens entsprechend der gültigen Rechtsvorschriften. Die Gesundheitsämter sind verpflichtet ein Register, der medizinischen Einrichtungen ihres Zuständigkeitsbereiches zu führen. Die Verpflichtung zur Erhebung der Daten ergibt sich aus der Thüringer Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst (VO-ÖGD-TH) sowie dem Thüringer Heilberufegesetz.

Online-Portal zur Meldepflicht

Über den nachfolgenden Link kommen Sie direkt zum Onlineportal, auf dem Sie Ihre Meldung vornehmen können. Bitte nehmen Sie Ihre Meldungen ausschließlich über dieses Portal wahr:

Was passiert nachdem das Formular über den obenstehenden Link abgesendet wurde?

Zunächst erhalten Sie an Ihre angegebene E-Mail-Adresse eine Verifizierungsmail (prüfen Sie bitte ggf. auch Ihren Spam-Ordner). Öffnen Sie die Mail und klicken Sie auf den Schriftzug „Mailadresse bestätigen“. Es öffnet sich ein Fenster in Ihrem Browser und gleichzeitig erhalten Sie eine SMS an die angegebene Mobiltelefonnummer. Geben Sie den 6-stelligen Code aus der SMS in das Eingabefeld ein. Klicken Sie auf „Bestätigen“ womit sich Ihre Mobiltelefonnummer automatisch verifiziert.

Nun können Sie einrichtungsspezifische Meldungen an das Gesundheitsamt vornehmen. Füllen Sie das Formular bitte für jede betroffene Person neu aus. Nach Absendung der Daten besteht die Möglichkeit das abgesendete Formular als PDF zu speichern oder Sie tätigen weitere Eingaben.

Die personenbezogenen Daten werden datenschutzgerecht an uns übermittelt.

Wichtiger Hinweis: Die Verifizierung ist nur einmalig notwendig. Sie können entweder über den Browser weitere Infektionskrankheiten melden bzw. über eine weitere Mail die Sie erhalten haben. Bitte bewahren Sie die Mail für zukünftige Meldungen auf.