Bewachungsgewerbe

Bewachungstätigkeit im Sinne des § 34a Gewerbeordnung ist u.a. gegeben bei der Fahrzeugbewachung (Kfz.; Fahrräder), Gebäudebewachung, Geld- und Werttransporten, Veranstaltungsdienst (außer Ordnungsdiensten) und Personenschutz. Ebenfalls sind die selbstständigen Kaufhausdetektive erlaubnispflichtig.

Ansprechpartner

Rechts- und Ordnungsamt
Gewerbeamt
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt

Tel.: 03606 650-3227
E-Mail: gewerbeamt@kreis-eic.de