Feiertagsrecht
Welche Feiertage gibt es?
Im Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz werden neben den allgemeinen Sonn- und gesetzlichen Feiertagen auch religiöse und sogenannte stille Tage genannt.
Gesetzliche Feiertage sind:
- der Neujahrstag,
- der Karfreitag,
- der Ostermontag,
- der 1. Mai,
- der Tag Christi Himmelfahrt,
- der Pfingstmontag,
- der 20. September - Weltkindertag,
- der 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit,
- der Reformationstag,
- der erste Weihnachtsfeiertag und der zweite Weihnachtsfeiertag.
Religiöse Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind:
- der Dreikönigstag (Epiphanias),
- der Gründonnerstag,
- Mariä Himmelfahrt,
- Allerheiligen,
- der Buß- und Bettag;
Der Fronleichnamstag zählt im Landkreis Eichsfeld als gesetzlicher Feiertag.
Sogenannte stille Tage sind:
- der Karfreitag
- der Volkstrauertag und der Totensonntag
- der Heilige Abend und
- Allerheiligen.
Was gibt es an Feiertagen zu beachten?
Die Sonntage und die gesetzlichen Freiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe. An diesen Tagen sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe zu beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- oder Feiertages zu widersprechen. Ausnahmen sind im Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz geregelt.
Die Wichtigsten sind:
- nicht aufschiebbare Tätigkeiten, die zur Befriedigung häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse oder
- zur Schadensabwendung erforderlich sind,
- die Öffentlichkeit nicht störende, nicht gewerbsmäßige Tätigkeiten in Haus und Garten
In der Nähe von Kirchen sind alle Handlungen verboten, die geeignet sind den Gottesdienst zu stören.
Die sogenannten stillen Tage unterliegen einem erhöhten Schutz. Am Volkstrauertag, am Totensonntag und an Allerheiligen sind ab 3:00 Uhr insbesondere verboten:
- Musik in Gaststätten und Nebenräumen,
- öffentliche Sportveranstaltungen
- alle anderen öffentlichen Veranstaltungen, wenn sie nicht der Würdigung des Tages dienen.
Diese Verbote gelten Karfreitag ganztägig und am Heiligen Abend ab 15:00 Uhr.
Weitere Informationen zum Feiertagsrecht
Landkreis Eichsfeld
Ansprechpartner
Rechts- und Ordnungsamt
Gewerbeamt
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel.: 03606 650-3227
E-Mail: gewerbeamt@kreis-eic.de