Reisegewerbe
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis nach § 55 der Gewerbeordnung.
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben:
- Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Landkreis Eichsfeld
Ansprechpartner
Rechts- und Ordnungsamt
Gewerbeamt
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel.: 03606 650-3227
E-Mail: gewerbeamt@kreis-eic.de