Reisegewerbe

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis nach § 55 der Gewerbeordnung.

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben:

  • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Ansprechpartner

Rechts- und Ordnungsamt
Gewerbeamt
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt

Tel.: 03606 650-3227
E-Mail: gewerbeamt@kreis-eic.de