Verkauf pyrotechnischer Gegenstände

Gewerbetreibende die im Rahmen ihrer Verkaufsstelle pyrotechnische Erzeugnisse verkaufen wollen, haben dieses mindestens 2 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

Ebenfalls sind Veränderungen wie Einstellung des Handels und/oder Wechsel der mit dem Verkauf beauftragten Person bekannt zu geben.

Möglichkeit zur digitalen Antragstellung

Sie haben die Möglichkeit, eine die Aufnahme/Fortführung des Verkaufs von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1 und 2 in elektronischer Form anzuzeigen.

Hier gelangen Sie zum elektronischen Antragsverfahren

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Rechts- und Ordnungsamt
Gewerbeamt
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt

Tel.: 03606 650-3227
E-Mail: gewerbeamt@kreis-eic.de