Wer bekommt was, wann und wieviel?

Bedarfe für Bildung

Zum Schulalltag gehören auch Arbeitsmaterialien, Klassenfahrten, Ausflüge und die Schülerbeför­de­rung mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln, um zur Schu­le zu gelan­gen. Durch dasas Bil­dungs­pa­ket im Jobcenter des Landkreises Eichsfeld werden Sie hierbei unterstützt.

Um in der Schu­le aktiv mit­ma­chen zu kön­nen, ist die ganz nor­ma­le Aus­stat­tung an Arbeits­ma­te­ria­li­en unum­gäng­lich. Außer­dem sind vie­le Kin­der und Jugend­li­che auf öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel ange­wie­sen, um zur Schu­le zu gelangen.

Sie kön­nen zusätz­li­che Unter­stüt­zung für die­se Zwe­cke beantragen.

Wer ist leistungsberechtigt?

Bedarfe für Bildung werden bei Schü­le­rin­nen und Schü­ler berücksichtigt, die unter 25 Jah­re sind, eine allgemein- oder berufs­bil­den­de Schu­le besu­chen und kei­ne Aus­bil­dungs­ver­gü­tung erhal­ten.

Berücksichtigungsfähig sind die Kos­ten für

  • Klas­sen­fahr­ten und Aus­flü­ge, der Betrag für
  • den persönlichen Schul­be­darf, sowie die
  • Schü­ler­be­för­de­rungs­kos­ten

Die Kos­ten für Aus­flü­ge wer­den auch für Kin­der über­nom­men, die eine Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung besuchen.

Wieviel erhält man?

  • Die Kos­ten für Klas­sen­fahr­ten und Aus­flü­ge wer­den in tat­säch­li­cher Höhe über­nom­men. Das Taschen­geld kann nicht über­nom­men werden.

  • Schul­be­darf: Pro Schul­jahr wer­den 156,00 € gewährt. 104,00 € zum Schul­jah­res­be­ginn und 52,00 € zum Beginn des zwei­ten Halb­jah­res eines jeden Jahres.
  • Schülerbeförderungskosten werden in tatsächlicher Höhe für erforderliche Kosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges berücksichtigt, soweit sie nicht durch Dritte übernommen werden.
Lernförderung

Man­che Kin­der und Jugend­li­che haben Pro­ble­me, dem Unter­richt zu fol­gen. In Form von zusätz­li­cher Lern­för­de­rung sol­len Lern­schwie­rig­kei­ten besei­tigt und Defi­zi­te auf­ge­holt werden.

Wer ist leistungsberechtigt?

Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Was erhalte ich?

Die Kosten für eine geeignete, angemessene und zusätzlich erforderliche Lernförderung werden in tat-sächlicher Höhe übernommen.

Welche Nachweise und Formulare sind erforderlich?

Die Kostenübernahme für Lernförderung muss für jedes Kind und jedes Fach gesondert nachgewiesen werden. In der Anlage 3 bestätigt der Fachlehrer die Notwendigkeit sowie Art und Umfang einer außerschulischen Lernförderung. Bitte erkundigen Sie sich schon im Vorfeld nach einem geeigneten Anbieter und nutzen Sie hierfür die Anlage 4. Vorrangig sind schulnahe Nachhilfestrukturen zu nutzen. Ein Vertragsabschluss mit einem Anbieter vor der Bewilligung erfolgt auf eigenes Risiko.

Alle Formulare erhalten Sie online und bei uns vor Ort im Servicebereich des Grundsicherungsamtes, Leinegasse 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt und in Worbis, Friedensplatz 1, 37339 Leinefelde Worbis.

Gemeinschaftliches Mittagessen

Ein warmes Mittagessen ist nicht nur gut für die körperliche Entwicklung, sondern fördert auch das Gemeinschaftsgefühl und den Austausch unter den Kindern. Durch das Bildungspaket werden im Grundsicherungsamt Jobcenter des Landkreises Eichsfeld die Kosten dafür übernommen.

Wer ist leistungsberechtigt?

Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, sowie alle Kinder in Kindertageseinrichtungen.

Was erhalte ich?

Es wird nur ein gemeinschaftliches Mittagessen bezahlt, das in der Kinderbetreuung oder in der Schule angeboten wird. Essen vom Kiosk sowie Frühstücks- und Getränkegeld kann nicht bezuschusst werden.

Welche Nachweise und Formulare sind erforderlich?

Für die Übernahme der Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder Kindertagesstätte geben Sie bitte in unserem Formular an, ab wann Ihr Kind welche Einrichtung besucht. Das Formular geben Sie bei uns ab. Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Kostenübernahme für das Mittagessen zugesagt wird. Für die Erstattung von verauslagten Kosten legen Sie bitte die entsprechenden Zahlungsbelege/Quittungen vor.

Alle Formulare erhalten Sie online und bei uns vor Ort im Servicebereich des Grundsicherungsamtes, Leinegasse 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt und in Worbis, Friedensplatz 1, 37339 Leinefelde Worbis.

Teilhabe an Kultur und Sport

Kinder und Jugendliche wollen in ihrer Freizeit Spaß haben und sollen deshalb vieles ausprobieren. Sie bekommen dadurch Freude, Freunde und Selbstbewusstsein.

Wer ist leistungsberechtigt?

Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren haben einen Anspruch auf Teilhabe an Sport und Kultur.

Was erhalte ich?

Jedem Kind oder Jugendlichen unter 18 Jahren stehen pro Monat bis zu 15,00 € zur Verfügung. Das heißt, es werden die tatsächlich anfallenden Kosten übernommen bis zu einer Höhe von 15,00 Euro pro Monat. Die Monatsbeiträge können angespart werden. Umfasst der Bewilligungszeitraum 6 Monate, so kann ein Betrag von bis zu 90,00 € zur Verfügung stehen. Damit können beispielsweise ein Mitgliedsbeitrag, die Teilnahme an einer Freizeit oder im Ausnahmefall auch die Kosten für Ausrüstungsgegenstände übernommen werden.
Der Betrag von 15,00 € pro Monat kann also für verschiedene Aktivitäten (kombiniert) voll ausgeschöpft werden.

Welche Nachweise und Formulare sind erforderlich?

Um die Leistungen für Teilhabe an Sport und Kultur zu erhalten, muss der Anspruch für jedes Kind separat geltend gemacht werden. Sie geben unser Formular zum Ausfüllen beim Verein oder dem entsprechenden Leistungserbringer ab, damit die Teilnahme bzw. Mitgliedschaft Ihres Kindes bestätigt wird. Ebenso ist die Höhe der Kosten sowie die Bankverbindung einzutragen. Das ausgefüllte Formular reichen Sie im Jobcenter ein. Für die Erstattung von verauslagten Kosten legen Sie bitte die entsprechenden Zahlungsbelege/Quittungen vor.

Die Leistungen für Teilhabe an Sport und Kultur können individuell eingesetzt werden für:

• Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Fußballverein) sowie dazugehörige Ausstattung und Bekleidung
• Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht)
• Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsbesuche)
• die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder, Theaterfreizeit)
• Kosten für spezielle Ausrüstung (z.B. Hockeyschläger, Fußballschuhe)

Alle Formulare erhalten Sie online und bei uns vor Ort im Servicebereich des Grundsicherungsamtes, Leinegasse 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt und in Worbis, Friedensplatz 1, 37339 Leinefelde Worbis.

Ansprechpartner

Bereich Heilbad Heiligenstadt

Grundsicherungsamt -
Jobcenter / Service

Leinegasse 8
37308 Heilbad Heiligenstadt

Tel.: 03606 650-5222, -5223
E-Mail: jobcenter@kreis-eic.de

Außenstelle in Worbis

Friedensplatz 1
37339 Leinefelde-Worbis

Tel.: 03606 650-5224, -5225, -5226
E-Mail: jobcenter@kreis-eic.de