Wer bekommt was, wann und wieviel?
Zum Schulalltag gehören auch Arbeitsmaterialien, Klassenfahrten, Ausflüge und die Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, um zur Schule zu gelangen. Durch dasas Bildungspaket im Jobcenter des Landkreises Eichsfeld werden Sie hierbei unterstützt.
Um in der Schule aktiv mitmachen zu können, ist die ganz normale Ausstattung an Arbeitsmaterialien unumgänglich. Außerdem sind viele Kinder und Jugendliche auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, um zur Schule zu gelangen.
Sie können zusätzliche Unterstützung für diese Zwecke beantragen.
Wer ist leistungsberechtigt?
Bedarfe für Bildung werden bei Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, die unter 25 Jahre sind, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Berücksichtigungsfähig sind die Kosten für
- Klassenfahrten und Ausflüge, der Betrag für
- den persönlichen Schulbedarf, sowie die
- Schülerbeförderungskosten
Die Kosten für Ausflüge werden auch für Kinder übernommen, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Wieviel erhält man?
- Die Kosten für Klassenfahrten und Ausflüge werden in tatsächlicher Höhe übernommen. Das Taschengeld kann nicht übernommen werden.
- Schulbedarf: Pro Schuljahr werden 156,00 € gewährt. 104,00 € zum Schuljahresbeginn und 52,00 € zum Beginn des zweiten Halbjahres eines jeden Jahres.
- Schülerbeförderungskosten werden in tatsächlicher Höhe für erforderliche Kosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges berücksichtigt, soweit sie nicht durch Dritte übernommen werden.
Manche Kinder und Jugendliche haben Probleme, dem Unterricht zu folgen. In Form von zusätzlicher Lernförderung sollen Lernschwierigkeiten beseitigt und Defizite aufgeholt werden.
Wer ist leistungsberechtigt?
Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Was erhalte ich?
Die Kosten für eine geeignete, angemessene und zusätzlich erforderliche Lernförderung werden in tat-sächlicher Höhe übernommen.
Welche Nachweise und Formulare sind erforderlich?
Die Kostenübernahme für Lernförderung muss für jedes Kind und jedes Fach gesondert nachgewiesen werden. In der Anlage 3 bestätigt der Fachlehrer die Notwendigkeit sowie Art und Umfang einer außerschulischen Lernförderung. Bitte erkundigen Sie sich schon im Vorfeld nach einem geeigneten Anbieter und nutzen Sie hierfür die Anlage 4. Vorrangig sind schulnahe Nachhilfestrukturen zu nutzen. Ein Vertragsabschluss mit einem Anbieter vor der Bewilligung erfolgt auf eigenes Risiko.
Alle Formulare erhalten Sie online und bei uns vor Ort im Servicebereich des Grundsicherungsamtes, Leinegasse 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt und in Worbis, Friedensplatz 1, 37339 Leinefelde Worbis.
Ein warmes Mittagessen ist nicht nur gut für die körperliche Entwicklung, sondern fördert auch das Gemeinschaftsgefühl und den Austausch unter den Kindern. Durch das Bildungspaket werden im Grundsicherungsamt Jobcenter des Landkreises Eichsfeld die Kosten dafür übernommen.
Wer ist leistungsberechtigt?
Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, sowie alle Kinder in Kindertageseinrichtungen.
Was erhalte ich?
Es wird nur ein gemeinschaftliches Mittagessen bezahlt, das in der Kinderbetreuung oder in der Schule angeboten wird. Essen vom Kiosk sowie Frühstücks- und Getränkegeld kann nicht bezuschusst werden.
Welche Nachweise und Formulare sind erforderlich?
Für die Übernahme der Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder Kindertagesstätte geben Sie bitte in unserem Formular an, ab wann Ihr Kind welche Einrichtung besucht. Das Formular geben Sie bei uns ab. Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Kostenübernahme für das Mittagessen zugesagt wird. Für die Erstattung von verauslagten Kosten legen Sie bitte die entsprechenden Zahlungsbelege/Quittungen vor.
Alle Formulare erhalten Sie online und bei uns vor Ort im Servicebereich des Grundsicherungsamtes, Leinegasse 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt und in Worbis, Friedensplatz 1, 37339 Leinefelde Worbis.
Kinder und Jugendliche wollen in ihrer Freizeit Spaß haben und sollen deshalb vieles ausprobieren. Sie bekommen dadurch Freude, Freunde und Selbstbewusstsein.
Wer ist leistungsberechtigt?
Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren haben einen Anspruch auf Teilhabe an Sport und Kultur.
Was erhalte ich?
Jedem Kind oder Jugendlichen unter 18 Jahren stehen pro Monat bis zu 15,00 € zur Verfügung. Das heißt, es werden die tatsächlich anfallenden Kosten übernommen bis zu einer Höhe von 15,00 Euro pro Monat. Die Monatsbeiträge können angespart werden. Umfasst der Bewilligungszeitraum 6 Monate, so kann ein Betrag von bis zu 90,00 € zur Verfügung stehen. Damit können beispielsweise ein Mitgliedsbeitrag, die Teilnahme an einer Freizeit oder im Ausnahmefall auch die Kosten für Ausrüstungsgegenstände übernommen werden.
Der Betrag von 15,00 € pro Monat kann also für verschiedene Aktivitäten (kombiniert) voll ausgeschöpft werden.
Welche Nachweise und Formulare sind erforderlich?
Um die Leistungen für Teilhabe an Sport und Kultur zu erhalten, muss der Anspruch für jedes Kind separat geltend gemacht werden. Sie geben unser Formular zum Ausfüllen beim Verein oder dem entsprechenden Leistungserbringer ab, damit die Teilnahme bzw. Mitgliedschaft Ihres Kindes bestätigt wird. Ebenso ist die Höhe der Kosten sowie die Bankverbindung einzutragen. Das ausgefüllte Formular reichen Sie im Jobcenter ein. Für die Erstattung von verauslagten Kosten legen Sie bitte die entsprechenden Zahlungsbelege/Quittungen vor.
Die Leistungen für Teilhabe an Sport und Kultur können individuell eingesetzt werden für:
• Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Fußballverein) sowie dazugehörige Ausstattung und Bekleidung
• Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht)
• Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsbesuche)
• die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder, Theaterfreizeit)
• Kosten für spezielle Ausrüstung (z.B. Hockeyschläger, Fußballschuhe)
Alle Formulare erhalten Sie online und bei uns vor Ort im Servicebereich des Grundsicherungsamtes, Leinegasse 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt und in Worbis, Friedensplatz 1, 37339 Leinefelde Worbis.
Ansprechpartner
Bereich Heilbad Heiligenstadt
Grundsicherungsamt -
Jobcenter / Service
Leinegasse 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel.: 03606 650-5222, -5223
E-Mail: jobcenter@kreis-eic.de
Außenstelle in Worbis
Friedensplatz 1
37339 Leinefelde-Worbis
Tel.: 03606 650-5224, -5225, -5226
E-Mail: jobcenter@kreis-eic.de