Allgemeine Informationen

Das Sozialgesetzbuch II regelt die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Mit der Grundsicherung ist eine einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen erwachsenen Menschen geschaffen worden, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Die Grundsicherung im SGB II soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.

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Grundsicherungsamt -
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