Jagdrecht
Um der Jagd nachgehen zu können, ist ein Jagdschein erforderlich.
Folgende Jagdscheine können nach dem Jagdrecht auf Antrag erteilt werden:
• Tages-Jagdscheine
• Jahres-Jagdscheine
• 3-Jahres-Jagdscheine
• Falkner-Jagdscheine
Voraussetzungen für die Erteilung von Jagdscheinen
Antragsteller müssen:
- ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Eichsfeld haben
- den Nachweis über eine Abgelegte Jägerprüfung und
- eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung
vorweisen können.
Ausländern kann ein Tages- oder Jahres-Jagdschein erteilt werden, sofern sie
- einen Jagdschein ihres Heimatlandes und
- eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung
haben.
Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein ist der Landkreis Eichsfeld als untere Jagdbehörde zuständig.
Anträge der Jagdbehörde
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Landkreis Eichsfeld
Ansprechpartner
Rechts- und Ordnungsamt
Jagd- und Waffenwesen
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel. 03606 650-3210
E-Mail: rechtsamt@kreis-eic.de