Nahverkehrsplan - 5. Fortschreibung für den Zeitraum 2023 - 2027

Der grundsätzliche Inhalt des Nahverkehrsplans wird in § 6 Abs. 1 des Thüringer Gesetztes über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) definiert. Der Nahverkehrsplan soll „auf der Basis der verkehrspolitischen Zielstellung die mittel- und langfristige Entwicklung“ des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) darstellen. Neben einer Bestandsanalyse des ÖPNV-Bedarfes, den Strategien und den Maßnahmen zur Organisation des ÖPNV, soll der Nahverkehrsplan auch Aussagen zur Angebotsstruktur und Infrastrukturentwicklung des ÖPNV im jeweiligen Gebiet des Aufgabenträgers beinhalten.

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