Beantragung eines Schwerbehindertenausweises
Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Im Sozialamt können sich Bürgerinnen und Bürger in Fragen zum Schwerbehindertengesetz beraten lassen. Seit dem 01. Mai 2008 ist der Landkreis Eichsfeld auch für die Feststellung des Grades der Behinderung und Erteilung des Schwerbehindertenausweises zuständig.
Weitere Informationen
Landkreis Eichsfeld
Ansprechpartner
Sozialamt
Versorgungsverwaltung
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel. 03606 650-5050
E-Mail: sozialamt@kreis-eic.de