Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Aufgrund des im Landkreis Meißen (Sachsen) am 13.10.2021 amtlich festgestellten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Wildschwein erlässt das Veterinäramt Landkreis Eichsfeld eine Allgemeinverfügung zur Anordnung des verstärkten Monitorings bei Wildschweinen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Diese wurde im Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 62 vom 03.11.2021 veröffentlicht.
Hinweise zur Verfahrensweise beim Auffinden verendeter Wildschweine
Zur Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) sind zu melden:
- Verendet aufgefundene oder verunfallte Wildschweine (= Fall-/Unfallwild)
- Vom Jäger „krank“ erlegte Wildschweine
(„bedenkliche Merkmale“/Auffälligkeiten/Verhaltensstörungen beim Ansprechen)
Sofern das Veterinäramt (03606 650-3901) nicht erreichbar ist, ist die Zentrale Rettungsleitstelle zu informieren (03606 5066780).
Folgende Angaben werden benötigt:
- Wer? Name des Finders und Jagdpächters mit Handy-Erreichbarkeit
- Wann? Funddatum
- Was? Altersklasse/n, ggf. Anzahl, Unfall- oder Fallwild/krank erlegt?
wichtig: geschätztes Gewicht und Wildmarkennummer
- Wo? exakte Angabe des Fundortes mit Geokoordinaten
Idealerweise über Tierfund-Kataster-App, alternativ z.B. Google Maps
Jeder einzelne Fund eines Wildschweines ist separat zu melden!
- Jedes Stück ist mittels Wildmarke und Wildursprungsschein zu kennzeichnen.
- Fundstelle markieren! (Flatterband, Stoff, Stock o.ä.).
Mögliche Transport-Varianten:
Stücke bis zu 25 kg:
- Transport durch Jäger direkt zum TLV/ Bad Langensalza zur Untersuchung (auslaufsicher)
- Transport durch Jäger zum Veterinäramt Worbis (auslaufsicher)
- Abholung am Fundort durch Mitarbeiter des Veterinäramtes
Stücke über 25 kg:
- Transport durch Jäger direkt zum TLV/ Bad Langensalza (auslaufsicher)
- Transport durch Jäger an eine für das SecAnim-Fahrzeug (LKW) zugängliche Stelle (z.B. Waldrand, ggf. Wohnort, befestigte Straße); für die direkte Abstimmung des Ablageortes wird die Handynummer des Finders/Jägers direkt an SecAnim weitergegeben!
Dringend zu beachten:
Sämtliche Teile des Tierkörpers, insbesondere auch die Innereien, sind einzusenden und dem Tierkörper zweifelsfrei zuzuordnen.
Die Kontamination der Jagdausrüstung, Kleidung, Schuhwerk, Gerätschaften und Fahrzeuge sollten vermieden werden.
Nach Kontakt sind alle Oberflächen (Kleidung, Fahrzeug, Gerätschaften usw.) ausreichend zu reinigen und mit einem geprüften Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
Das Veterinäramt muss immer informiert werden (Ausstellung der Untersuchungs- und Einsendeformulare). Ohne diese erfolgt in Bad Langensalza weder eine Annahme noch eine Untersuchung.
Hinweise
- Eine Abstimmung innerhalb der Jagdausübungsberechtigten des Revieres hinsichtlich vorrangigem Aneignungsrecht wird vorausgesetzt!
- Für die Einsendungsoptionen ist stets der praktikabelste und ressourcenschonendste Weg zu wählen, denn v.a. der Einsatz des Sektionsfahrzeuges ist aufwendig.
- Es gibt gestaffelte Aufwandsentschädigungen für Meldung, Hinfahren, Sichern, Bergen und ggf. den Transport durch den Jäger nach Bad Langensalza. Hierfür ist ein kurzer Antrag notwendig, die Formularabwicklung erfolgt über das Veterinäramt.
Ansprechpartner
Veterinäramt
Tierseuchen und Tierschutz
Friedensplatz 1
37339 Leinefelde-Worbis
Tel. 03606 650-3901
E-Mail: veterinaeramt@kreis-eic.de
Zentrale Rettungsleitstelle
Tel. 03606 5066780
Polizeilicher Notruf: 110