Waffenwesen

Für den Umgang mit Schusswaffen und Munition ist in der Regel eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Diese wird durch Waffenbesitzkarten, Munitionserwerbsscheine, Waffenscheine und Europäische Feuerwaffenpässe dokumentiert.

Weiterhin bedarf es einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung oder zum Waffenhandel.

Der Betrieb von ortsfesten Schießstätten ist erlaubnispflichtig. Ortsveränderliche Schießstätten z. B. Schießgeschäfte auf Volksfesten benötigen eine einmalige Genehmigung und müssen die Aufnahme und Beendigung des Betriebes anzeigen.

Anträge und Informationen der Waffenbehörde

Merkblatt Meldefristen (153,8 KiB)

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Ansprechpartner

Rechts- und Ordnungsamt
Jagd- und Waffenwesen
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt

Tel. 03606 650-3211
E-Mail: rechtsamt@kreis-eic.de