Aktionsplan für Menschen mit Behinderung im Landkreis Eichsfeld
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Aktionsplan ist ein Maßnahmenplan und soll dazu beitragen die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu verhindern und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen, eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben und in der Gesellschaft sowie eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Jeder Landkreis sollte im Jahr 2023 erstmals einen solchen Maßnahmenplan erstellen. Diesen hat der Landkreis Eichsfeld erstmals am 29.11.2023 dem Kreistag vorgelegt. In diesem Jahr wurde es erforderlich, eine beschränkte Fortschreibung durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 02.08.2024. Der fortgeschriebene Plan wurde im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Schule, Sport und Kultur beraten, dem Kreisausschuss vorgestellt und am 11.12.2024 final dem Kreistag vorgelegt.
Mit dem Plan werden die drei großen Ziele einer barrierefreien Infrastruktur, einer teilhabeorientierten Lebensführung und einer inklusiven Selbstverständlichkeit der Gesellschaft verfolgt. In diesen Bereichen wurden einzelne Maßnahmen festgelegt. Die Umsetzung wird durch die kommunale Behindertenbeauftragte überwacht. Im Jahr 2028 wird der Plan ausgewertet und ein neuer Beteiligungsprozess durchgeführt. Es ist dann zu prüfen, inwieweit die Maßnahmen erfolgreich waren, ob sie weitergeführt werden und welche neuen Maßnahmen erforderlich werden. Beim Aktionsplan für Menschen mit Behinderung handelt es sich also um einen fortlaufenden Prozess.
Der Aktionsplan besteht aus einem Hauptteil und zwei Anlagen. In der Anlage 1 werden Einzelmaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit aufgeführt und in der Anlage 2 finden Sie Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung im Landkreis.
Sie können sich den Aktionsplan nachfolgend im PDF-Format herunterladen, ausdrucken oder zusenden lassen. Die Informationen stehen auch in einfacher Sprache zur Verfügung. Sie haben stets die Möglichkeit mitzuwirken und Anregungen, fachliche Empfehlungen oder Ideen einzubringen. Auch Einzelmaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit können eingereicht werden. Damit diese Teil des Aktionsplanes werden, sind sie bis zu zwei Monate vor einer Kreistagssitzung einzureichen. Dann erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit und wenn es keine Einwände gibt, wird der Kreistag zu seiner Sitzung darüber informiert.
Als Ansprechpartner stehe ich Ihnen zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam den Plan mit Leben erfüllen.
Ihre Kommunale Behindertenbeauftragte
Janett Pfaff