Förderprogramme für Menschen mit Behinderung
Ziel / Gegenstand
Gefördert werden als Reaktion auf die demografische Entwicklung
- strukturwirksame städtebauliche Vorhaben zur Schaffung attraktiver Lebens-, Mobilitäts- und Wirtschaftsbedingungen
- Anpassungen öffentlicher, kultureller und sozialer Infrastrukturen sowie der gesundheitlichen Versorgung
- Vorhaben zur Erhöhung der Barrierefreiheit in öffentlichen Infrastrukturen
- nichtinvestive Vorhaben zur Stabilisierung und Belebung des Geschäftsumfeldes von Handel und Gewerbe durch Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements
Als Reaktion auf die klimatische Entwicklung:
- Vorhaben zur Verbesserung der Stadtökologie, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung
- Vorhaben zur Revitalisierung von Brachflächen
Antragssteller
Ansprechpartner
Herr Dr. Thomas Sauer
Tel.: 0361 57332-1264
E-Mail: thomas.sauer@tlvwa.thueringen.de
Richtlinie und Geltungsfrist
Richtlinie zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinie – ThStBauFR): ThürStAnz Nr. 12/2023, S. 556 ff., 01. März 2023 - 31. Dezember 2027
Ziel / Gegenstand
Die Förderung nach dieser Richtlinie dient der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen (Kommunen) unter Berücksichtigung der Mobilitäts- und Verkehrssicherheitsbedürfnisse im Alltagsverkehr, Erhöhung der Sicherheit und des Grades der Barrierefreiheit für alle Verkehrsteilnehmer,
Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV gemäß § 8 Abs. 3 PBefG.
Antragssteller
Richtlinie und Geltungsfrist
Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen (RL-KVI): ThürStAnz Nr. 50/2022, S. 1511 ff., 01. Januar 2023 - 31. Dezember 2025
Ziel / Gegenstand
Schaffung bzw. Konsolidierung der kulturellen Infrastruktur, Förderung kultureller Bildung und Teilhabe, Erhalt des kulturellen Erbes und identifikationsstiftende Wirkung, Förderung des künstlerischen Nachwuchses sowie Aufbau und Erweiterung von Fachkompetenz, Förderung künstlerischer und kultureller Vielfalt (z.B. Kreativität, Originalität, Authentizität) und Interkulturalität, Erhöhung der öffentlichen Wirkung (z.B. überregionale Ausstrahlung) oder Verbesserung der touristischen Vermarktung (z.B. Einbindung in touristisches Gesamtkonzept, herausragende Einzelvermarktung), Schaffung und Ausbau barrierefreier Zugänge, Ausgleich regionaler Benachteiligung, Bildung oder Aufrechterhaltung von Netzwerken, Einbindung / Anerkennung ehrenamtlichen Engagements.
Antragssteller
Ansprechpartnerin
Frau Daniela Lasserre
Tel.: 0361 57321-4733
Richtlinie und Geltungsfrist
Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst: ThürStAnz Nr. 15/2017, S. 483 ff. ; ThürStAnz Nr. 40/2019, S. 1491, ThürStAnz Nr. 4/2022, S. 163ff, Tag ihrer Veröffentlichung - 31. Dezember 2027
Ziel / Gegenstand
Förderziel der Richtlinie ist es, die Infrastruktur in Thüringen für Menschen mit und ohne Behinderungen barrierefrei zu gestalten und Barrieren zu reduzieren. Finanzielle Unterstützung können für Maßnahmen bewilligt werden, die die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden, Wegen und Plätzen, Verkehrsmitteln, techn. Gebrauchsgegenständen sowie Mobilitätsangeboten zum Ziel haben. Aber auch die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit, wie z.B. von Internet- und Intranetseiten, Applikationen, sonstigen Softwarelösungen sowie den darin eingestellten Dateien sollen finanziell unterstützt werden können. Weiter-hin werden barrierefreie Veröffentlichungen in unterschiedlichen, auch druckbaren Formaten (sprachliche Barrierefreiheit), Leichter Sprache sowie Dienstleistungen und Schulungen zur barrierefreien Information und Kommunikation gefördert.
Antragssteller
Ansprechpartner
Herr Michalke
Tel.: 0361 7447439
E-Mail: Jens.Michalke@aufbaubank.de
Thüringer Landesbeauftragter für MmB
Herr Joachim Leibiger
Tel.: 0361 573118000
E-Mail: kontakt@tlmb.thueringen.de
Richtlinie und Geltungsfrist
Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit (Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF): ThürStAnz Nr. 2/2022, Seite 99 ff., Tag nach der Veröffentlichung im Internet - 31. Dezember 2023
Ziel / Gegenstand
Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigen Zugang und Teilhabe an Angeboten der Erwachsenenbildung zu ermöglichen und damit ein inklusives Bildungssystem, in dem Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt gemeinsam lernen, zu fördern. Voraussetzung dafür ist, dass Erwachsenenbildungsangebote für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Antragssteller
Richtlinie und Geltungsfrist
Richtlinie zur Förderung der Inklusion in der Erwachsenenbildung (Inklusionsrichtlinie): ThürStAnz Nr. 48/2022, S. 1431 ff., 09. November 2022 - 31. Dezember 2025
Ziel / Gegenstand
Unterstützung der Kommunen zur Umsetzung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) in Bezug auf die Bestellung von hauptamtlichen kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Ziel des Förderprogramms ist es, eine wirkungsvolle Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen dauerhaft sicherzustellen. Die Mitwirkungs- und Mitgestaltungsrechte, die aktive Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen sowie das inklusive Zusammenleben von Menschen mit Behinderungen sollen so gestärkt werden.
Ansprechpartnerin
Frau Arlette Überall
Tel.: 0361 57381-1237
Richtlinie und Geltungsfrist
Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Kommunalen Beauftragten für MmB bei Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaates Thüringen: ThürStAnz Nr. 50/2022, S.1509 ff., 01. Januar 2023 - 31. Dezember 2025
Ziel / Gegenstand
Ziel des Förderprogramms ist es, eine wirkungsvolle Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen zu etablieren. Die Mitwirkungs- und Mitgestaltungsrechte, die aktive Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen so-wie das inklusive Zusammenleben von Menschen mit Behinderungen sollen im Zuge der Aufgabenwahrnehmung nach § 22 Abs. 1 S. 3 ThürGIG gestärkt werden.
Ansprechpartnerin
Frau Arlette Überall
Tel.: 0361 57381-1237
Richtlinie und Geltungsfrist
Richtlinie zur Förderung von Kommunalen Beiräten für Menschen mit Behinderungen nach § 22 Abs. 8 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG): ThürStAnz Nr. 5/2022, S. 220 ff., 05. Januar 2022 - 31. Dezember 2024
Ziel / Gegenstand
Ergänzung der Bund-Länder-Programme „Stadtumbau Ost“ und „Kleinere Städte und Gemeinden“ für Kleinstädte im ländlichen Raum. Dieses Landesprogramm reagiert wie die beiden Bund-Länder-Programme auf jeweils spezifische Folgen des demografischen Wandels und des Klimawandels. Schwerpunkte der Förderung bilden:
– Rückbaumaßnahmen von dauerhaft leerstehenden Gebäuden, insbesondere in innerörtlich bedeutenden Lagen (z. B. Anger, Ein- und Ausfallstraßen) und
– städtebauliche Investitionen, die insbesondere der bedarfsgerechten baulichen Anpassung und Sanierung von Gebäuden öffentlicher, sozialer und kultureller Infrastruktureinrichtungen dienen (u. a. Herstellung der Barrierefreiheit).
Antragssteller
Ansprechpartner
Herr Dr. Thomas Sauer
Tel.: 0361 57332-1264
E-Mail: thomas.sauer@tlvwa.thueringen.de
Frau Britt Janson
Tel.: 0361 57332-1265
E-Mail: britt.janson@tlvwa.thueringen.de
Richtlinie und Geltungsfrist
Landesprogramm Zuwendung an die Gemeinden zur Anpassung an die besonders schwierigen Prozesse des demografischen Wandels im ländlichen Raum: ThürStAnz Nr. 6/2011 S. 179 ff.