Jugendhilfeplan

Mit dem Sozialgesetzbuch VIII wird Kindern und Jugendlichen Unterstützung auf dem Weg zu einem selbstbestimmten und selbstverantwortlichen Leben garantiert. Das Jugendamt als örtlicher Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe hat nach § 80 SGB VIII die Planungsverantwortung für die Angebote der Kinder, Jugendlichen und Familien im Landkreis Eichsfeld.


Der Jugendhilfeplan gibt Auskunft über Jugendhilfeleistungen im Landkreis Eichsfeld und ist eine Orientierung für alle beteiligten Akteure in der freien und öffentlichen Jugendhilfe.

Ansprechpartner

Jugendamt
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt

Tel.: 03606 650-0
E-Mail: poststelle@kreis-eic.de