Förderung des Ehrenamtes im Landkreis Eichsfeld

Beantragung von Ehrenamtsförderung

Der Landkreis Eichsfeld fördert das ehrenamtliche gemeinnützige Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger nach Maßgabe der Vergabegrundsätze für die Förderung des Ehrenamtes und Bereitstellung der Mittel durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung auf der Grundlage eines Antrags von im Landkreis Eichsfeld wirkenden Vereinen, Verbänden sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, lnitiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Die Zuwendungen werden insbesondere gewährt für:

  • die Finanzierung besonderer Maßnahmen, um Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern
  • die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden
  • individuelle Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z. B. durch Ehrungen und Preise vorzunehmen
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Ehrenamtliche
  • die Förderung der Entwicklung und die Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit sowie Modellprojekten
  • die Förderung neuer Formen des Ehrenamtes
  • die Honorierung des ehrenamtlichen Engagements älterer Arbeitsloser

Ehrenamtscard

Auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses Nr. 11/010 vom 06.04.2011 und der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Eichsfeld und der Thüringer Ehrenamtsstiftung würdigt der Landkreis Eichsfeld ehrenamtliches Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger durch die Vergabe der Thüringer Ehrenamtscard.

Die Thüringer Ehrenamtscard können ehrenamtlich Tätige erhalten, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • sich wöchentlich mindestens fünf Stunden engagieren,
  • mindestens fünf Jahre aktiv (bzw. seit Gründung) in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative eingebunden waren,
  • ihr ehrenamtliches Engagement im Landkreis Eichsfeld ausüben,
  • keine Aufwandsentschädigungen erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgehen.

Thüringer Ehrenamtsstiftung

Informieren Sie sich auch über aktuelle Projekte und Angebote der Thüringer Ehrenamtsstiftung.

Ansprechpartner

Büro der Landrätin
Gremien und Öffentlichkeitsarbeit
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt

Tel.: 03606 650-0
E-Mail: poststelle@kreis-eic.de