Jugendeinrichtungen

Die Jugendeinrichtungen, einschließlich der dazu erforderlichen Gebäude und Räume umfassen insbesondere:

  • Häuser der offenen Tür,
  • Jugendbildungs- und Jugendfreizeitstätten,
  • Jugendherbergen und Wanderheime sowie
  • Räume für Jugendtreffs und Jugendgruppen, auch an Schulen.