Jugendeinrichtungen
Die Jugendeinrichtungen, einschließlich der dazu erforderlichen Gebäude und Räume umfassen insbesondere:
- Häuser der offenen Tür,
- Jugendbildungs- und Jugendfreizeitstätten,
- Jugendherbergen und Wanderheime sowie
- Räume für Jugendtreffs und Jugendgruppen, auch an Schulen.