Das Wappen des Landkreises Eichsfeld
Wappenbeschreibung
Genauer Wortlaut der amtlichen Beschreibung:
Im Wappen des Landkreises Eichsfeld erkennen wir den roten, goldbewehrten Adler auf silbernem Grund, auf der Brust das sechsspeichige Rad.
Das sechsspeichige silberne Rad auf rotem Grund erinnert an die Jahrhunderte lange politische und kirchliche Zugehörigkeit zum Erzstift Mainz. Der rote Adler sagt uns, dass das Eichsfeld 1801/03 preußisch wurde und dass sein Wappen von 1817 bis 1873 im preußischen Wappen vertreten war.
Als die beiden Kreise Heiligenstadt und Worbis nach ihrer Bildung im Jahre 1816 zum ersten Mal in ihrer Geschichte im Jahre 1945 vereinigt wurden, entschied man sich für das Wappen des Fürstentums Eichsfeld aus dem Jahre 1817. Dieses Wappen wurde bis 1952 beibehalten. In den Folgejahren hatten Territorialwappen keine Bedeutung mehr.
Es ist logisch und historisch nachvollziehbar, wenn an das alte Eichsfeldwappen von 1817 und 1945 angeknüpft würde.
Historische Begründung des Wappens
Ursprünglich war das Eichsfeld ein Gau, der im Jahre 897 zum ersten Mal urkundlich genannt wird und zwischen Heiligenstadt und Mühlhausen lag.
Der Name Eichsfeld ist später auf das ganze Gebiet übergegangen, das die Mainzer Erzbischöfe vom 6. bis 16. Jahrhundert allmählich durch Schenkung, Kauf, Vertrag oder Eroberung erworben haben.
Nach dem Lunéviller Frieden (1801) und nach dem Reichsdeputationshauptschluss (1803) fiel das kurmainzische Fürstentum Eichsfeld an Preußen und seit dem 9. Januar 1817 war es im großen preußischen Wappen durch einen roten goldbewehrten Adler im silbernen Felde vertreten. Auf der Brust trägt er - mit Rücksicht auf die lange Zugehörigkeit zu Mainz - das Mainzer Rad, das Heiligenstadt schon seit dem 13. Jahrhundert im Siegel führt.
Bei der Neufestlegung des königlichen Titels und Wappens vom 16. August 1873 blieb das Fürstentum Eichsfeld unberücksichtigt ( Quelle: Thür. Sächs. Zs. f. Gesch. u. Kunst, Halle 1911. I. Bd., S. 21).
Das Wappen des Fürstentums Eichsfeld war von da an nicht mehr im preußischen Wappenbuch vertreten. Offiziell hatten die Kreise Heiligenstadt und Worbis kein Wappen mehr. Gesiegelt wurde mit dem preußischen Adler mit Krone und Zepter.
Im Laufe der Zeit ist das Wappen des Fürstentums Eichsfeld (roter Adler mit silbernem Mainzer Rad) mehr und mehr in Vergessenheit geraten. Es ist dies erklärlich, denn seit 1816 ist das Eichsfeld keine politische Einheit mehr, sondern nur noch ein geographischer Begriff. Es teilt sich in das hannoversche Untereichsfeld und das zur Provinz Sachsen gehörige Obereichsfeld.
Trotzdem ist das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bewohner noch immer stark ausgeprägt mit Rücksicht auf die 800-jährige gemeinsame Geschichte.
Nutzung des Wappens
Das Wappen ist gemäß § 90 Thüringer Kommunalordnung sowie der Hauptsatzung des Landkreises Eichsfeld als dessen Hoheitszeichen definiert. Jede Nutzung durch Dritte bedarf einer Genehmigung durch den Landkreis Eichsfeld.
Für Fragen zur Nutzung des Wappens wenden Sie sich bitte an den Bereich Gremien und Öffentlichkeitsarbeit unter 03606 650-1050 oder per Mail an poststelle@kreis-eic.de .
Ansprechpartner
Büro der Landrätin
Gremien und Öffentlichkeitsarbeit
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E-Mail: poststelle@kreis-eic.de