Jugendamt ruft zur Vorsicht gegenüber falschen Mitarbeitern auf

Aus gegebenem Anlass rief das Jugendamt, mit Schreiben vom 11. Juni 2024, die Kindergärten und Träger im Landkreis zu erhöhter Vorsicht auf:

Am 11. Juni 2024 erreichte das Jugendamt des Landkreises Eichsfeld eine Nachricht aus dem benachbarten Kyffhäuserkreis. Der Inhalt der Meldung bezog sich auf einen Elternaufruf eines Kindergartens aus Großfurra. Dabei wurde die Information weitergegeben, dass angebliche Mitarbeiter des Jugendamtes, die sich nicht ausweisen konnten, unterwegs seien und versuchen würden Kinder in Obhut zu nehmen.

Aus den Informationen des Kyffhäuserkreises geht hervor, dass sich am Morgen des 11. Juni 2024 ein Mann und eine Frau Zutritt zu einer Wohnung in Großfurra verschaffen wollten, um angeblich das Kindeswohl zu überprüfen. Sie drohten mit dem Rufen der Polizei und einer Inobhutnahme des Kindes als sie nicht in die Wohnung gelassen wurden. Auf Verlangen, die Dienstausweise vorzulegen, entfernten sich beide Personen und wiederholten die Drohung, mit Polizeikräften zurückzukehren. Die Familie nahm umgehend Kontakt zum Jugendamt auf, wo ihr bestätigt wurde, dass keiner der Mitarbeiter des Jugendamtes bei der Familie zugegen war.

Weitere Informationen zu diesem Fall liefert auch die Landespolizeidirektion Nordhausen in ihrer Mitteilung. Diese teilt unter anderem mit: „Aufgrund bisher vorliegender Erkenntnisse und nach polizeilicher Erfahrung ist gegenwärtig anzunehmen, dass die Unbekannten die Wohnung nach möglichen Wertgegenständen auskundschaften wollten...“

Informationsschreiben des Jugendamtes an alle Kindergärten und deren Träger

Aus diesem Anlass und aufgrund der räumlichen Nähe zum Vorfall erfolgte noch am gleichen Tag, via E-Mail, ein Informationsschreiben des Jugendamtes an alle Kindergärten und deren Träger mit der Bitte um Verbreitung der Informationen und entsprechende Sensibilisierung. Fälschlicherweise wurde sich in der Mail auf Informationen des Jugendamtes Nordhausen berufen. Das Schreiben wurde zwischenzeitlich auch über die sozialen Medien weiterverbreitet.

Verhalten im Zweifelsfall

Bitte nehmen Sie die Meldung ernst und kontaktieren Sie bei Verdacht umgehend das Jugendamt oder die Polizei. Der Landkreis Eichsfeld weist darauf hin, dass alle Außendienstmitarbeiter auf Verlangen einen Dienstausweis vorzulegen haben. Lassen Sie sich im Zweifel dazu auch den Personalausweis vorzeigen. Lassen Sie keine fremden Personen in ihre Wohnung. Sprechen Sie mit ihren Kindern über mögliches Verhalten, wenn sie von fremden Personen angesprochen werden.

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