Nachbesetzung des Jugendhilfeausschusses - Einladung der im Bereich des Jugendamtes tätigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
Gemäß § 71 Abs. 1, Ziff. 2 des SGB VIII sollen zwei Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, durch anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, die auf dem Gebiet des Landkreises Eichsfeld tätig sind, in der nächsten Legislaturperiode besetzt werden. Dies entspricht insgesamt 4 Mitgliedern und 4 stellvertretenden Mitgliedern.
Die genannten freien Träger können einen untereinander abgestimmten Vorschlag zur Nachbesetzung der frei gewordenen Sitze bekanntgeben. Zu dieser Abstimmung sind alle freien Träger der Jugendhilfe, die auf dem Gebiet des Landkreises Eichsfeld tätig sind, eingeladen.
Die Versammlung findet statt am
Dienstag, den 18.06.2023 um 14:00 Uhr
im Beratungsraum des Jugendamtes, Zimmer 104, Aegidienstraße 24 in 37308 Heilbad Heiligenstadt. Wir bitten um Teilnahme einer legitimierten Vertreterin oder eines Vertreters.