Gleichstellung im Landkreis Eichsfeld

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

die Gleichstellung ist in Artikel 3 des Grundgesetzes festgelegt. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, Männer und Frauen sind gleichberechtigt und es darf niemand wegen seines Geschlechts bevorzugt und benachteiligt werden.

Die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind im Thüringer Gleichstellungsgesetz festgelegt. Auf dieser Seite erhalten Sie künftig aktuelle Informationen und Einblicke in Themen der Gleichstellung.

Vielen Dank für Ihren Besuch!

Ihre Gleichstellungsbeauftragte

Veranstaltungen zum Thema Gleichstellung

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