Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe
Alle weiteren Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX sind hier zu verorten, die nicht durch eine der oben genannten Einzelleistungen abgedeckt sind. Hierzu zählen:
- Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie nach § 113 Absatz 2 Nummer 4 SGB IX i.V.m. § 80 SGB IX. Sie werden erbracht, um Leistungsberechtigten die Betreuung in einer anderen Familie als der Herkunftsfamilie durch eine geeignete Pflegeperson zu ermöglichen.
- angemessene Aufwendungen für eine notwendige Unterstützung von leistungsberechtigten Personen, die ein Ehrenamt ausüben, soweit die Unterstützung nicht zumutbar unentgeltlich erbracht werden kann
Pauschalbeträge für Pflegepersonen
- Leistungen zur Erreichbarkeit einer Ansprechperson unabhängig von einer konkreten Inanspruchnahme, soweit dies nach den Besonderheiten des Einzelfalles erforderlich ist